Justizdaten-Affäre: Prozess gegen Drahtzieher abgeschlossen

Wien (APA) - Im Wiener Straflandesgericht ist am Montag das Beweisverfahren im Prozess gegen den Drahtzieher in der sogenannten Justizdaten-...

Wien (APA) - Im Wiener Straflandesgericht ist am Montag das Beweisverfahren im Prozess gegen den Drahtzieher in der sogenannten Justizdaten-Affäre abgeschlossen worden. Der 68-Jährige soll sich über korrupte Gerichtsbedienstete verbotenerweise personenbezogene Daten aus gerichtsanhängigen Exekutionsverfahren beschafft und damit gehandelt haben. Mit der Urteilsverkündung war nicht vor 14.00 Uhr zu rechnen.

Der Angeklagte betrieb in Wien eine Kreditauskunftei und brachte ab 2002 Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und für Schreibarbeiten eingesetzte Kanzleikräfte an Vorarlberger, Tiroler, steirischen, oberösterreichischen und niederösterreichischen Bezirksgerichten dazu, für ihn Abfragen im elektronischen Register der Justiz (VJ-Register) zu tätigen. Vorrangig interessiert war er vor allem an der Exekutionsdatenbank.

Die Datensätze, die ihm die Justizmitarbeiter lieferten - diese sind dafür im vergangenen Herbst in erster Instanz zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen sechs und 24 Monaten verurteilt worden -, honorierte der 68-Jährige mit teilweise fünfstelligen Euro-Beträgen. Er selbst dürfte mit seinen Geschäften reich geworden sein, schenkt man Staatsanwalt Wolfgang Handler Glauben: Während der Angeklagte behauptete, der Weiterverkauf der heiklen Daten habe ihm lediglich 40.000 Euro eingebracht, bezifferte Handler in seinem Schlussplädoyer dessen Gewinn mit 2,3 Millionen Euro.

Der Staatsanwalt verlangte daher nicht nur eine angemessene Strafe, sondern forderte den Schöffensenat (Vorsitz: Stephanie Öner) darüber hinaus auf, beim 68-Jährigen eine Abschöpfung im Umfang der eingetretenen Bereicherung auszusprechen.

Zu den Kunden des Mannes zählte unter anderem die Deltavista-Gruppe, ein führender Anbieter von Bonitätsinformationen und Risikomanagement-Dienstleistungen. Wie ein Firmenvertreter am Montag als Zeuge angab, bezahlte man dem 68-Jährigen für das zur Verfügung gestellte Material im Monat 35.000 bis 40.000 Euro. Der Angeklagte sei speziell in Bezug auf Exekutionsdaten „einmalig“ gewesen, erklärte der Zeuge. Man habe daher von ihm bis zu 190.000 Datensätze jährlich erworben.

Rechtliche Bedenken, dass diese Praxis nicht mit dem Gesetz im Einklang stehen könnte, sah man bei Deltavista offenbar keine. Man habe ja die Quellen des 68-Jährigen nicht gekannt, erwiderte der Zeuge auf eine entsprechende Frage.

Die sensiblen Daten landeten am Ende bei Banken und Kreditinstituten oder Firmen, die grundsätzlich die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden überprüft haben wollten. Eine Geschäftsfrau aus dem Bezirk Wiener Neustadt, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hatte, erzählte in emotionalen Worten dem Gericht, was das in ihrem Fall bewirkt hatte. Nachdem sie einem Betrüger aufgesessen sei, habe sie infolge der erlittenen finanziellen Ausfälle den Zwangsausgleich anmelden müssen. Obwohl ihr Entschuldungsverfahren von den Gläubigern angenommen und in weiterer Folge ohne Komplikationen abgewickelt worden sei, sei sie danach kaufmännisch nicht mehr auf die Beine gekommen.

„Obwohl ich mir strafrechtlich nie etwas zuschulden habe kommen lassen, bin ich mit einem Makel behaftet. Wenn Sie heute in Österreich kreditunwürdig sind, ist ein Leben fast unmöglich geworden“, stellte sie fest. „Alle möglichen Stellen“ hätten von ihren einstigen finanziellen Schwierigkeiten erfahren, sie habe „keine Möglichkeit, mich zu rehabilitieren“, gab die Unternehmerin zu bedenken.

Der Angeklagte hatte in der Anfang Mai eröffneten Hauptverhandlung eingeräumt, es sei „prinzipiell richtig“, dass er auf die inkriminierte Art und Weise bis ins Jahr 2010 mit Daten gehandelt hätte. Er erblickte darin jedoch kein strafbares Verhalten, weil er einen Gewerbeschein besessen und damit das „Recht“ gehabt habe, „diese Daten zu erlangen“. Als Betreiber einer Kreditauskunftei habe er „ein berechtigtes Interesse“ an den Justiz-Daten gehabt und diese „auch nur an Kunden weitergegeben, die ein berechtigtes Interesse hatten“.