Oscar Pistorius freut sich über Schuldfähigkeit
Oscar Pistorius ist nicht unzurechnungsfähig. Er war es aus Sicht von Psychiatern auch nicht, als er seine Freundin erschoss. Der Staatsanwalt hofft nun auf ein hartes Urteil - aber auch die Verteidigung hat manchen Grund zur Zuversicht.
Von Laszlo Trankovits, dpa
Pretoria – Die psychiatrischen Untersuchungen haben Oscar Pistorius offenbar nur anfangs beunruhigt. „In den ersten zehn Tagen war er sehr angespannt, man konnte seine Gereiztheit sehen“, schilderte ein Psychologe des Weskoppies Psychiatric Hospital den Paralympics-Star während seiner Zeit der richterlich angeordneten Untersuchung. Später „lachte und scherzte er mit dem Personal und mit Patienten“, berichtete der namentlich nicht genannte Therapeut der Times.
Pistorius scheint geahnt zu haben, wie ihn die Psychiater beurteilen würden: Er ist nicht geistesgestört oder unzurechnungsfähig, er war es auch zur Tatzeit nicht. Seine zuvor von einer Psychiaterin diagnostizierte „Angststörung“ habe keine pathologische Qualität - sprich: Besonders viel Angst vor Gewaltverbrechen zu haben, ist insbesondere in einem Land wie Südafrika eher Normalität als Ausnahme und Krankheit. Die Gutachten bescheinigten dem des Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp angeklagten Sportstar nicht unerwartet die volle Schuldfähigkeit. So interpretierte es Staatsanwalt Gerrie Nel. Aber auch Verteidiger Barry Roux widersprach nicht.
Langer Expertenstreit vermieden
Damit konnte der „Jahrhundertprozess“, wie ihn die südafrikanischen Medien nennen, am Montag, dem 34. Verhandlungstag, allmählich in die Schlussphase eintreten. Nach tränenreichen, aufwühlenden Vernehmungen von Zeugen und Angeklagten schien der Prozess zudem in ruhigere Bahnen einzulenken. Vermutlich ist es die Ruhe vor dem Sturm. Denn nach den noch geplanten Aussagen einiger Zeugen der Verteidigung stehen die mit großer Spannung erwarteten Plädoyers an.
Die psychiatrischen Analysen fielen letztendlich zur Zufriedenheit aller aus. Pistorius wirkte am Montag sichtlich gelassen. Sein Onkel Arnold, bei dem der Angeklagte derzeit lebt, plauderte unbeschwert mit Journalisten über die Fußball-WM. Auch Richterin Thokozile Masipa schien erfreut: Die Gutachten waren eindeutig, sie wurden von Verteidigung und Anklage akzeptiert. Damit werden ein langer Expertenstreit und neue Prozessverzögerungen vermieden.
Verteidigung strebt Freispruch an
Staatsanwalt Nel wollte mit Hilfe der Gutachter sicherstellen, dass Pistorius schuldfähig ist und damit auch zu lebenslang verurteilt werden kann. Verteidiger Roux und sein Mandant streben ohnehin einen Freispruch an - weil es aus ihrer Sicht ein „tragisches Versehen“ und „Unfall“ war, als Pistorius in der Nacht zum 14. Februar durch eine Toilettetür seine Freundin Reeva Steenkamp erschoss. Zudem rechnen sie wohl auch damit, dass es juristisch keine hinreichenden Beweise für einen „gezielten, kaltblütigen Mord“ gibt, wie ihn der Staatsanwalt sieht.
Zwar bröckelte in dem von mehreren Fernsehsendern live übertragenen Prozess seit dem 3. März das strahlende Bild des behinderten Profisportlers als Idol und Vorbild, als Mann mit enormer Willenskraft und Selbstdisziplin. Pistorius präsentierte sich vor allem im Kreuzverhör des Staatsanwalts als weinerlicher, gebrochener Mann, ängstlich, unsicher und sehr vergesslich. Viele Angaben über die Vorgänge jener mysteriösen Nacht zum Valentinstag 2014 waren widersprüchlich, manche kaum nachzuvollziehen.
Wohl kein Urteil im Juli
Nach der Vernehmung von 34 Zeugen bisher und dem Verlesen von allerlei E-Mails und SMS-Nachrichten wurde klar, dass der 27-Jährige auch aggressiv, selbstgefällig und sehr eifersüchtig sein konnte. Zudem hat er einen bedenklich lockeren Umgang mit Waffen. Nachbarn von Pistorius wollen in der Tatnacht auch einen heftigen Streit zwischen ihm und Steenkamp gehört haben. Aber reicht das alles schon zu einer Verurteilung wegen Mordes aus?
Nel ist zwar ein gefürchteter, unerbittlicher Staatsanwalt und ein gewiefter, rhetorisch brillanter Jurist. Experten wie Prof. Pamela Schwikkard von der Universität Kapstadt betonen aber, dass es sehr schwer werden würde, den Mordvorwurf „über jeden Zweifel erhaben“ zu belegen, so wie es das Strafrecht fordert. Zwar werde es entscheidend um die Glaubwürdigkeit von Pistorius gehen. Aber für eine Verurteilung wegen Mordes braucht es wohl mehr als nur erhebliche Zweifel an der in der Tat unglaublichen Geschichte des Angeklagten über die tragische Nacht.
Würde der Mordvorwurf nicht haltbar sein, bliebe die Option, Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Das Urteil wird aber vermutlich kaum noch im Juli gefällt - denn zur Vorbereitung der Plädoyers werden die Juristen bis zu sechs Wochen brauchen, hieß es aus Gerichtskreisen in Pretoria. Dennoch ist jetzt erstmals ein Ende des Sensationsprozesses absehbar.