Justizdaten-Affäre 2 - Gericht: „Erkennbar, dass man das nicht darf“

Wien (APA) - „Es ist eindeutig für jedermann erkennbar, dass man das nicht darf“, hielt Richterin Stephanie Öner in ihrer Urteilsbegründung ...

Wien (APA) - „Es ist eindeutig für jedermann erkennbar, dass man das nicht darf“, hielt Richterin Stephanie Öner in ihrer Urteilsbegründung der Verantwortung des Angeklagten entgegen. Der 69-Jährige hatte zuvor erklärt, sein Verhalten sei nicht strafbar gewesen, weil er einen Gewerbeschein besessen und daher ein „Recht“ auf die Justiz-Daten gehabt habe. Er habe diese „in berechtigtem Interesse“ weitergegeben.

Das Gericht kam demgegenüber zum Schluss, dass unzählige Betroffene in ihrem schutzwürdigen Interesse auf Geheimhaltung von personenbezogenen Daten verletzt wurden. Der Inhaber einer Wiener Kreditauskunftei hatte österreichweit 13 Gerichtsbedienstete dazu angestiftet, ihm im Zeitraum Jänner 2002 bis Oktober 2010 Daten aus dem elektronischen Register der Justiz (VJ-Register) zu übermitteln. Die korrupten Justizmitarbeiter - der 69-Jährige bezahlte einigen von ihnen fünfstellige Euro-Beträge, ein an einem steirischen Bezirksgericht tätiger Mann erhielt im Gesamten sogar 133.000 Euro - tätigten vor allen systematische Abfragen im Exekutionsregister und übermittelten im Lauf der Jahre tausende Seiten in die Bundeshauptstadt, wo der Angeklagte diese gewinnbringend weiterverkaufte.

Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge setzte er dabei auch „Verschleierungsmaßnahmen“, wie die Richterin betonte. Er forderte die Justizmitarbeiter etwa auf, auf den Ausdrucken die Benutzer-Angaben wegzuschneiden oder überwies seinen bestechlichen Helfern das „Honorar“ nicht direkt, sondern auf das Konto von Verwandten.

Bei der Strafbemessung wurden die Anstiftung („Ohne ihn hätte es das nicht gegeben“), der lange Tatzeitraum und die „hohe Bereicherung“ als erschwerend gewertet. Mildernd war demgegenüber das fortgeschrittene Alter.

Mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe kam der 69-Jährige deshalb davon, weil er mittlerweile seinen Gewerbeschein zurückgelegt hat und in den Ruhestand getreten ist. Im Hinblick darauf bedürfe es keiner zur Gänze unbedingten Strafe, um ihn vor künftigem strafbaren Verhalten abzuhalten, führte Richterin Öner aus.

Laut Anklage sollen im Skandal um den Handel mit den sensiblen Justiz-Daten 170.000 Seiten in gesetzwidrigerweise ausgedruckt und verkauft worden sein. Geheime Daten von knapp 40.000 juristischen und nicht weniger als 92.713 Privatpersonen wurden weitergegeben und in weiterer Folge für Bonitätskarteien verwendet. Abgefragt wurden Daten von zumindest 56 Bezirksgerichten zwischen Bezau im Bezirk Bregenz und Zwettl im Waldviertel.