14-Jährige vor den Augen des Vaters missbraucht: Prozess

Wien (APA) - Weil er eine 14-Jährige vor den Augen des Vaters des Mädchens missbraucht haben soll, hatte sich ein 34 Jahre alter Bauarbeiter...

Wien (APA) - Weil er eine 14-Jährige vor den Augen des Vaters des Mädchens missbraucht haben soll, hatte sich ein 34 Jahre alter Bauarbeiter am Dienstag vor einem Wiener Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) zu verantworten. Dass neben ihm nicht auch der Vater der Minderjährigen auf der Anklagebank Platz nehmen musste, sorgte zumindest bei einigen Prozessbeobachtern für Verwunderung.

Der Angeklagte hatte sich am 5. Oktober 2013 mit einem engen Freund in einem Lokal in Wien-Meidling verabredet. Als er dort eintraf, saß neben dem Mann auch dessen Tochter mit an einem Tisch. Die Männer tranken gemeinsam mit dem Mädchen bis zur Sperrstunde und begaben sich danach in die Wohnung des Vaters.

Er habe eigentlich nach Hause gehen wollen, weil er den Alkohol bereits „gespürt“ habe, erzählte der Angeklagte. Doch sein Freund habe ihn zum Mitkommen überredet, weil er ihn noch unbedingt Zirbenschnaps kosten lassen wollte.

Der Anklage zufolge leerten die Männer und das Mädchen die Flasche und öffneten im Anschluss auch noch eine Flasche Rum. Nachdem die Unterhaltung in den schlüpfrigen Bereich abgeglitten war, soll der Vater mit den Worten, es sei jetzt Zeit für „Aufklärungsunterricht“, eine Porno-DVD hervorgezogen und im Wohnzimmer abgespielt haben.

Während der Vater auf der Couch infolge seiner Alkoholisierung einschlief, soll sein Freund die Situation schließlich ausgenützt haben, um sich der Tochter anzunähern. Er begann sie zunächst zu küssen und vollzog mit der 14-Jährigen schließlich den Geschlechtsverkehr. Entsprechende DNA-Spuren wurden später an der Unterwäsche des Mädchens und an einem Laken sichergestellt.

Der 34-Jährige hatte den Übergriff zunächst vehement geleugnet. Als ein ihn belastendes DNA-Gutachten vorlag, änderte er seine Verantwortung. „Dass die DNA da ist, sagt, dass etwas gewesen ist“, räumte er nun im Grauen Haus ein. Er könne sich aber an die Vorgänge nicht mehr erinnern. Er habe einen „Filmriss“.

In seiner polizeilichen Einvernahme hatte der Arbeiter allerdings den Ablauf des Abends eingehend und recht detailliert geschildert, wobei er lediglich den inkriminierten Missbrauch aussparte. Nach Darstellung des Mädchens, das aufgrund ihres betrunkenen Zustands nicht in der Lage war, den zudringlichen Mann in die Schranken zu weisen, soll er ihre ersten Abwehrversuche mit der Bemerkung „Noch ein bisschen!“ ignoriert haben, ehe er von ihr abließ.

„Er kann sich das Ganze nicht erklären. Er hat selber drei Kinder, davon zwei Mädchen. Er hat so was immer auf das Schärfste verurteilt“, bemerkte Verteidigerin Christine Wolf.

Nahe liegender Weise hatte die Staatsanwaltschaft Wien ursprünglich auch gegen den Vater ermittelt. Angesichts der Beweislage stand zumindest der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses im Sinne des § 212 Strafgesetzbuch (StGB) im Raum. Das Verfahren gegen den Vater wurde jedoch eingestellt - „aus Beweisgründen“, wie Rechtsanwältin Barbara Steiner, die in dem Fall als Privatbeteiligten-Vertreterin die Interessen des Mädchens wahrnimmt, in der Verhandlung gegen den Freund des Vaters erwähnte.

Nähere Auskünfte zu dieser Verfahrenseinstellung waren bei der Anklagebehörde vorerst nicht in Erfahrung zu bringen. Behördensprecherin Nina Bussek stellte auf APA-Anfrage jedoch eine Stellungnahme nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin für Dienstagnachmittag in Aussicht.

Der Prozess gegen den 34-Jährigen, dem gemäß § 205 StGB sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person vorgeworfen wird, wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf Ende August vertagt. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.