Japans Armee soll Recht auf „kollektive Selbstverteidigung“ bekommen
Tokio (APA/AFP) - Japans Armee soll verbündete Staaten nach einer höchst umstrittenen Reform künftig militärisch unterstützen dürfen, wenn d...
Tokio (APA/AFP) - Japans Armee soll verbündete Staaten nach einer höchst umstrittenen Reform künftig militärisch unterstützen dürfen, wenn diese angegriffen werden. Dieses Grundsatzrecht auf „kollektive Selbstverteidigung“ wurde am Dienstag vom Kabinett beschlossen. Es würde laut offizieller Neuinterpretation der Landesverfassung auch dann gelten, wenn Japan selbst nicht angegriffen wird.
Gegner des Vorhabens befürchten, dass Japans Armee in internationale Konflikte wie in Afghanistan oder im Irak hineingezogen werden könnte. Ministerpräsident Shinzo Abe versuchte, Kritiker der Reform mit dem Hinweis zu beschwichtigen, dass japanische Soldaten auch weiterhin nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen dürften.
„Es besteht das Missverständnis, dass Japan sich an einem Krieg beteiligt, um ein fremdes Land zu verteidigen“, erklärte der konservative Regierungschef. Tatsächlich handle es sich aber um eine „ausschließlich defensive Maßnahme“: Der „Einsatz gewaltsamer Mittel zur Verteidigung ausländischer Streitkräfte“ sei keinesfalls vorgesehen.
Als hypothetisches Einsatzbeispiel nannte Abe einen nordkoreanischen Raketenangriff gegen US-Streitkräfte auf der Pazifikinsel Guam. Eine solche Rakete könne künftig beim Passieren des japanischen Luftraums abgeschossen werden - was bisher verboten gewesen wäre. Eine derart enge Auslegung des Verfassungsartikels 9 bezweifeln Abes Gegner aber.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die US-Besatzer in Japans Verfassung den grundsätzlichen Verzicht auf jegliche „Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Lösung internationaler Konflikte“ festschreiben lassen. Die nun eingeführte „Selbstverteidigungsklausel“ stieß im Volk auf breiten Widerstand. Ein Mann versuchte gar, sich am Wochenende in Tokio aus Protest selbst anzuzünden.
Zudem werfen China und Südkorea der Regierung Abes seit langem vor, Japan remilitarisieren zu wollen. Dieses Misstrauen hat auch einen historischen Hintergrund: Japan hielt während des Zweiten Weltkriegs große Teile Koreas und Chinas sowie mehrere Länder Südostasiens besetzt.
Das Friedensgebot der Verfassung wurde seinerzeit von der Bevölkerung größtenteils befürwortet und mündete 1967 in einem Verbot für Waffenexporte. Schon derartige Ausfuhren ließ Abes Regierung vor drei Monaten erlauben, sofern diese „zum Frieden beitragen“ und dem Prinzip des „proaktiven Pazifismus“ dienen.
Für das nunmehr angestrebte Recht auf „kollektive Selbstverteidigung“ braucht Abe noch die Zustimmung des Parlaments, was aber als Formsache gilt. Um sich den Rückhalt der Abgeordneten zu sichern, hatte der Regierungschef von einer ursprünglich geplanten Änderung des Verfassungsartikels abgesehen. Stattdessen wurde der bisherige Wortlaut kurzerhand neu ausgelegt, um dem Militär freiere Hand zu geben.