Ausbildung in syrischem Terror-Camp 3 - 21-Jähriger „unglaubhaft“
Wien (APA) - Die Verantwortung des Angeklagten, er habe seinem Umfeld „aus Spaß“ über Facebook und Skype vorgemacht, sich in Syrien zu befin...
Wien (APA) - Die Verantwortung des Angeklagten, er habe seinem Umfeld „aus Spaß“ über Facebook und Skype vorgemacht, sich in Syrien zu befinden und sich dort dem Kampf gegen Bashar al-Assad angeschlossen zu haben, bezeichnete Richter Norbert Gerstberger als „absolut unglaubhaft“.
Auch der Zeugenauftritt eines Onkels, der eigens aus der Türkei nach Wien geflogen war, um für den Angeklagten zu aussagen, überzeugte den Senat nicht von der Schuldlosigkeit des 21-Jährigen. Der Onkel hatte versichert, der junge Mann habe sich im vergangenen Sommer durchgehend in Agri - einer Provinz im äußersten Osten der Türkei - aufgehalten.
Gerstberger wertete das in der Urteilsbegründung wörtlich als „Gefälligkeitsaussage“, der nicht zu glauben sei. Den Schuldspruch stützte der Senat vor allem auf die gerichtliche Zeugenaussage eines Bruders und den Umstand, dass bei einer Hausdurchsuchung am Computer beim 21-Jährigen 131 Bild- und Videodateien mit radikal-islamistischem Inhalt gefunden wurden.
Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren erschienen dem Gericht 21 Monate tat- und schuldangemessen. Der Angeklagte sei „sicher nur ein kleines Rädchen“, bei einer Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung hätten generalpräventive Erwägungen aber einen „ganz, ganz hohen Stellenwert“, betonte Gerstberger. Es bedürfe eines „deutlichen Signals“, zugleich aber „keiner überstrengen Reaktion, um nicht Märtyrer zu schaffen“.
Dass der 21-Jährige nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und sich auf keine Angaben zu dem ihm unterstellten Verhalten eingelassen habe, „lässt den Schluss zu, dass er mit dieser Ideologie zumindest weiter sympathisiert“. Im Hinblick darauf habe man „nur eine unbedingte Strafe wählen können“, bemerkte Gerstberger abschließend.
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