Prozess um tödliche Sex-Attacke in OÖ: Opfer vor Sturz Gewalt angetan

Wels/Gmunden (APA) - Drei Gutachter im Prozess nach einer tödlichen Sex-Attacke im Vorjahr in Gmunden sind Dienstagnachmittag im Landesgeric...

Wels/Gmunden (APA) - Drei Gutachter im Prozess nach einer tödlichen Sex-Attacke im Vorjahr in Gmunden sind Dienstagnachmittag im Landesgericht Wels zu dem Schluss gekommen, dass dem Opfer vor seinem Sturz Gewalt angetan worden sein muss. „Ich habe nicht gestoßen und keine Beschleunigung erzeugt“, betonte hingegen der 39-jährige Angeklagte. Ein Urteil wurde weiterhin für morgen, Mittwoch, erwartet.

Der Beschuldigte und eine 51-jährige Frau hatten in der Nacht auf den 7. Juli mit Sportkollegen in ihrem Tennis-Club gefeiert. Zwei Tage später wurde sie schwer verletzt, halb nackt und nicht ansprechbar in ihrem Garten gefunden. Sie starb im Krankenhaus, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der 39-Jährige gibt einvernehmlichen Sex mit ihr zu, mit ihrem Tod will er aber nichts zu tun gehabt haben.

„Jemand ist mit einer Situation nicht zurechtgekommen und hat zugehauen“, sagte Kriminalpsychologe Thomas Müller Dienstagvormittag in der Verhandlung. Laut seiner Analyse sollte das Opfer gedemütigt und erniedrigt werden. Einen direkten Auslöser für das Verbrechen konnte Müller nicht feststellen, das Selbstwertgefühl des Täters sei aber angegriffen gewesen. Auf die Frage, ob es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe, antwortete der Psychologe, dass dann nicht diese Situation entstanden wäre. Die Lage sei eskaliert, die Gewalt erhöht worden. Der Täter habe in Kauf genommen, dass die Frau stirbt.

Es habe sich um kein einfaches Sturzgeschehen gehandelt, die gesamte Schädelbasis sei gebrochen gewesen, so ein Radiologe, der die Gewalteinwirkungen auf den Kopf der 51-Jährigen untersucht hat. Ein anderer Gutachter hat die DNA des Angeklagten auf der Kleidung der Frau, bei Abstrichen und unter ihren Fingernägeln gesichert. Am Gewand des Mannes und seinen Schuhen hingegen habe er keine Spuren, auch kein Blut, festgestellt, so der Sachverständige. Die Kleidung sei offensichtlich frisch gewaschen gewesen.

Ein weiterer Gutachter führte am Nachmittag aus, dass das Opfer einen äußerst seltenen Scharnierbruch der Schädelbasis erlitten habe. Eine derartige Verletzung sei ihm bei rund 2.000 Obduktionen vielleicht fünfmal untergekommen. Sie werde üblicherweise etwa durch Unfälle mit Straßenbahnen oder Lkw verursacht, aber nicht durch einen Sturz. Ein Laie hätte nach einer derartigen Verletzungen glauben können, dass die Frau tot ist, betonte der Experte.

Der Beschuldigte erklärte dagegen, dass die noch fit gewirkt habe, als er von ihr weggegangen sei. Es wäre für ihn und seine Familie fürchterlich, wenn ein Seitensprung zu solchen Folgen führe. Er hoffe nicht, „dass ich zum Handkuss komme“, so der Mann.