Bonitätsprüfungen sehr intransparent und mit großen Folgen - Studie

Wien (APA) - Bonitätsprüfungen - das sogenannte „Credit Scoring“ - sind intransparent, haben aber oft schwerwiegende Folgen für Verbraucher....

Wien (APA) - Bonitätsprüfungen - das sogenannte „Credit Scoring“ - sind intransparent, haben aber oft schwerwiegende Folgen für Verbraucher. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Akademie der Wissenschaften im Auftrag der Arbeiterkammer in den vergangenen Monaten durchgeführt hat. Konsumenten ahnen oft nicht, welche Daten gesammelt und wie sie bewertet werden.

Bei den Bonitätschecks geht „es nicht nur um eine Analyse der Zahlungsfähigkeit“, sagte Gabriele Zgubic, Leiter in der AK Konsumentenpolitik, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Vielmehr sei auch eine Auswertung der Lebensumstände gegeben.

Im Zuge der Recherche fanden die Studienautoren Extrembeispiele, die zeigten, dass diese Bonitätschecks automatisiert und dabei oft fehlerhaft arbeiten, sagte Jaro Sterbik-Lamina vom Institut. So sei bei einem großen heimischen Geldinstitut im Zuge eines Software-Updates der Überziehungsrahmen für Bezieher von Arbeitslosengeld auf Null gestellt worden. Der Fehler lag darin, dass das System keinen Unterschied zwischen vom Arbeitsmarktservice (S) Betreuten und AMS-Angestellten machte, die ihre Konten ebenfalls nicht mehr überziehen durften.

„Das Problem ist, dass Bürger diesen Prozessen machtlos gegenüber stehen“, konstatierte Sterbik-Lamina. „Wenn das jemand klar ist, wird er versuchen, Einblick zu bekommen.“ An sich ist das ein Recht, das in nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. Der Forscher: „Das funktioniert nicht, weil die Branche nicht sehr auskunftsfreudig ist.“

Auch die Verhältnismäßigkeit sei fragwürdig, sagte Sterbik-Lamina und brachte ein weiteres Extrembeispiel: Der Geschäftsführer eines Verlages und Besitzer zweier Häuser bekam keinen Paybox-Zugang. Die Auskunft habe gelautet, dass seine Bonität negativ bewertet worden sei. Eine Begründung gab es dafür nicht, so der Studienautor. Der Verlust für Paybox hätte maximal 18 Euro betragen.

AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer ortete Machtgefälle zwischen dem „immer gläserner werdenden Konsumenten“ auf der einen Seite und seinem Nichtwissen, was passiert, auf der anderen. Verbraucher wüssten nicht, welche Daten von wem wie verwendet werden und wie sie gewichtet werden. Besonders die Sammlung und Verwendung weicher Daten sind der Verbraucherschützerin zufolge fragwürdig.

Auch sie hatte ein Beispiel parat: Ein Universitätslektor mit sicherem Job und Besitzer eines Hauses wurde von einem Kreditkartenunternehmen abgelehnt. „Wir würden uns freuen, dass sie sich bei positiven Veränderungen ihrer Lebensumstände wieder bei uns melden würden“, hieß es in einem Begleitschreiben. Das Haus des akademischen Mitarbeiters lag am falschen Ort, nämlich in der Nähe der Rennbahnwegsiedlung in Wien-Donaustadt. „Geo-Scoring“ nennt man das, den Studienautoren zufolge eine Methode, die genauso Verwendung findet wie zum Beispiel eine Bewertung von Vornamen, die oft eine Diskriminierung von Personen mit Migrationshintergrund zur Folge hat.

Zimmer kritisierte die „ziemlich dürftige Regulierung“ beim Auskunftsrecht. „Wir brauchen einen klaren rechtlichen Rahmen beim Datenschutzgesetz“, forderte Zgubic. Betroffene müssten Klarheit haben, was in eine Bonitätsbewertung einfließe. Konsumenten müssen derzeit informiert werden, wenn ihre Daten verarbeitet werden. Nach der Vorstellung der AK sollte die Auskunft auch die Datenherkunft sowie allfällige Datenempfänger und die Logik des Bewertungsprozesses umfassen. Darüber hinaus sollte geregelt werden, welche Informationen einfließen dürfen und wie alt diese sind.

Nicht zuletzt forderten die Konsumentenschützer unternehmensinterne Kontrollen. Sie wiesen auf die Verankerung einer Regelung im Regierungsübereinkommen hin. Das müsse rasch angegangen werden, forderte Zgubic.

Detail am Rande: „Credit Scoring“ dient nicht immer dazu, ob jemand überhaupt für kreditwürdig befunden wird. Zimmer zufolge verlangte ein Onlineversandhaus beim Verkauf eines T-Shirts, abhängig von der Bewertung der Kunden, unterschiedliche Preise. Eine Praktik, die das Unternehmen erst nach massiven Protesten wieder eingestellt habe.

~ WEB http://www.arbeiterkammer.at ~ APA260 2014-07-02/12:25