Patientin bei Operation gestorben: Pfleger in Salzburg vor Gericht

Salzburg (APA) - Ein Anästhesie-Fachpfleger hat sich am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung unter...

Salzburg (APA) - Ein Anästhesie-Fachpfleger hat sich am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten müssen. Er soll laut Strafantrag bei einer Operation ein nicht vollständig entlüftetes arterielles Druckset an die Arterie einer Patientin angeschlossen haben. Die Pensionistin starb an einer Luftembolie im Gehirn.

Zu dem Vorfall ist es am 4. Juni 2012 in einem Spital in der Stadt Salzburg gekommen. Die Patientin unterzog sich damals einer Folgeoperation: Ihr sollte nach einer Krebserkrankung ein künstlicher Darmausgang gesetzt werden. Bei der Narkose soll dann der Fehler passiert sein.

Der 56-jährige Angeklagte habe das Druckset mangelhaft überprüft, lastet ihm die Staatsanwaltschaft an. Weil das Druckset nicht frei von Luft gewesen sei, sei es zu einer Verfrachtung von Luft in das Gehirn der Patientin gekommen. Mit tragischen Folgen: Es sei eine Luftembolie verursacht worden, die den Tod der Frau herbeigeführt habe, lautet der Vorwurf. Ermittlungen gegen den Narkose-Arzt wurden eingestellt. Er war zu dem Prozess als Zeuge geladen.

Der Beschuldigte bekennt sich nicht schuldig, wie dessen Verteidiger Reinhard Ratschiller am Randes des Prozesses der APA erklärte. „Er sagt, dass er das Druckset bereits befüllt und entlüftet übernommen hat, er hat aber dennoch sichergestellt, dass sich keine Luft darin befindet.“ Auf Antrag des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung für jenen Teil ausgeschlossen, in dem die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten erörtert werden. Der Pfleger befindet sich laut seinem Anwalt in psychiatrischer Behandlung.

Nach der Aufnahme der persönlichen Daten des Pflegers wurde der Prozess auch schon wieder vertagt. Richter Peter Wolfgang Egger gab keine Begründung dafür an. Die Vertagung hänge mit den persönlichen Lebensumständen des Angeklagten zusammen, sagte ein Gerichtssprecher zur APA. In der heutigen Verhandlung hätte die medizinische Sachverständige Astrid Chiari, Anästhesistin und Primaria im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien, per Videokonferenz zur der Causa befragt werden sollen.