VwGH: Vergabeamt muss Medienberichten über Bonitätsprobleme nachgehen
Wien/Wals (APA) - Das Bundesvergabeamt muss laufend auf Medienberichte über Zweifel an der Bonität eines Auftragnehmers nachgehen, auch zwis...
Wien/Wals (APA) - Das Bundesvergabeamt muss laufend auf Medienberichte über Zweifel an der Bonität eines Auftragnehmers nachgehen, auch zwischen der Entscheidung, wer einen Auftrag bekommt (Zuschlagsentscheidung) und der konkreten Beauftragung (Zuschlagserteilung). Zu diesem Schluss kommt der Verwaltungsgerichtshof in einem heute Mittwoch veröffentlichten Erkenntnis.
Das Bundesvergabeamt hat dem Baukonzern Alpine im November 2012 die Sanierung eines Abschnitts der A23 (Südosttangente) zugedacht (Zuschlagsentscheidung). Ein Konkurrent erhob dagegen Einspruch und verwies dabei auf das KSV-Register sowie auf Medienberichte, wonach die Bonität der Alpine fraglich sei. In der Ausschreibung war von den Anbietern eine KSV-Wertung unter 350 Punkten verlangt worden.
Bei Angebotseröffnung hatte die Alpine, in der VwGH-Entscheidung nur als „A“ bezeichnet, noch 303 Punkte. Am 16. Oktober wurde die Wertung der Alpine aber ausgesetzt (auf 0 gesetzt), knapp davor war sie mit 381 über dem in der Ausschreibung geforderten Wert gelegen. Darauf hatte der Konkurrent „S“ ausdrücklich hingewiesen. Außerdem gab es im Oktober schon Medienberichte, wonach die Finanzmarktaufsicht bei der Alpine ermittle. Alleine aufgrund der Medienberichte hätte das Bundesvergabeamt die Bonität des Unternehmens vor der Zuschlagserteilung noch einmal prüfen müssen, meint der VwGH. Dann wäre man sogar vor der Zuschlagsentscheidung schon draufgekommen, dass die Ausschreibungsbedingung (unter 350 Punkten) nicht mehr erfüllt war.
Das Bundesvergabeamt könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Alpine mit 381 Punkten vom KSV immer noch in der Klasse „Geringes Risiko“ (300 bis 399 Punkte) gelegen sei, wenn in der Ausschreibung ausdrücklich weniger als 350 Punkte verlangt wurden. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit müsse jedenfalls bis zur Zuschlagserteilung gegeben sein, vermerkt der VwGH.
Der Bescheid mit dem Zuschlag für die Alpine wurde daher aufgehoben. Praktische Auswirkung für den konkreten Fall gibt es allerdings nicht, denn aufgrund der sich inzwischen abzeichnenden Insolvenz wurde der Auftrag ohnehin widerrufen und Konkurrent Strabag kam zum Zuge - und baut bereits.
~ ISIN AT000000STR1 WEB http://www.alpine.at
http://www.strabag.com ~ APA316 2014-07-02/13:18