Frau vor U-Bahn gestoßen 2 - Angeklagter „wollte das nicht“

Wien (APA) - Der Angeklagte - ein 40 Jahre alter gebürtiger Tscheche, der seit zwei Jahren in Wien lebt - behauptete, das Ganze sei „durch e...

Wien (APA) - Der Angeklagte - ein 40 Jahre alter gebürtiger Tscheche, der seit zwei Jahren in Wien lebt - behauptete, das Ganze sei „durch einen unglücklichen Zufall“ passiert. Er sei damals nach dem Konsum einer halben Whiskeyflasche und mehreren Bier sehr betrunken gewesen: „Da mein Sehvermögen nicht mehr sehr gut funktioniert hat, bin ich im letzten Moment gegen die Frau gestoßen.“

Verletzungsabsicht habe er keine gehabt, betonte der Mann. Dessen ungeachtet fühle er sich „vor Gott schuldig, weil ich ein tiefgläubiger Mensch bin“, was er mit einer mitgebrachten Bibel zu unterstreichen versuchte, die er während seiner Einvernahme griffbereit neben sich abgelegt hatte. Auf die Frage eines beisitzenden Richters, ob er „wie ein Affe“ und mit ausgestreckten Armen in der U-Bahn-Station herumgegangen sei, da die Frau ja gestoßen wurde, meinte der 40-Jährige: „Mein gesundheitlicher Zustand war derart schlimm, dass ich zu keiner wirklichen Handlung mehr fähig war.“ Er habe „das getan, aber ich wollte es nicht“.

Im Anschluss wurden im Gerichtssaal die Videos aus den in der U-Bahn-Station angebrachten Überwachsungskameras abgespielt. Darauf war zu sehen, wie der Angeklagte plötzlich hinter dem Rücken der 43 Jahren alten Frau auftaucht und dieser einen kräftigen Stoß versetzt. Danach dreht er sich um und begibt sich eilenden Schrittes zum gegenüberliegenden Bahnsteig, wo er in die U-Bahn-Garnitur Richtung Reumannplatz einsteigt.

Auf die Frage, weshalb er sich entfernt und der Frau nicht geholfen habe, wenn es ein Unfall gewesen sei, bemerkte der Angeklagte, er habe „Gegenwind“ gespürt und sich deshalb entfernt: „Mein Gehirn konnte nicht richtig arbeiten.“

Sein Verteidiger plädierte auf fahrlässige Körperverletzung bzw. Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung. Sein Mandant habe rund drei Promille intus gehabt und sei „zurechnungsunfähig“ gewesen: „Kein vernünftiger Mensch kann annehmen, dass der Angeklagte das Opfer töten oder auch nur verletzen wollte.“