18 Jahre 2 - Richter: „Besondere Rücksichtslosigkeit“

Wels/Gmunden (APA) - Der Angeklagte reagierte auf das Urteil ruhig, wie er den gesamten Prozess über gewesen war, aber mit Kopfschütteln. Se...

Wels/Gmunden (APA) - Der Angeklagte reagierte auf das Urteil ruhig, wie er den gesamten Prozess über gewesen war, aber mit Kopfschütteln. Seine Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Die Geschworenen sprachen den 39-Jährigen mit sieben zu einer Stimme der Vergewaltigung für schuldig und mit sechs zu zwei des versuchten Mordes durch Unterlassung der Hilfeleistung.

Als mildernd wurden die Unbescholtenheit gewertet, und, dass es beim Mordversuch geblieben sei - das Opfer hatte noch gelebt, als der mutmaßliche Täter ging. Erschwerend wurde das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen gerechnet und die „besondere Rücksichtslosigkeit“. Denn die Frau lag 40 Stunden hilflos in ihrem Garten bevor sie gefunden wurde.