Frau vor U-Bahn 2 - „Heimtückische Vorgangsweise“ war erschwerend

Wien (APA) - Bei der Strafbemessung wertete das Gericht die „heimtückische Vorgangsweise“ als besonderen Erschwerungsgrund. Das Opfer - eine...

Wien (APA) - Bei der Strafbemessung wertete das Gericht die „heimtückische Vorgangsweise“ als besonderen Erschwerungsgrund. Das Opfer - eine 43 Jahre alte, aus China stammende Frau, die seit 25 Jahren in Wien lebt - habe „keine Chance gehabt, den Angriff abzuwehren“, sagte Richterin Sonja Weis. Es sei „unglaubliches Glück, dass sie mit dem Leben davon gekommen ist“.

Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren erschienen dem Gericht 15 Jahre tat- und schuldangemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Bedenkzeit, Staatsanwältin Judith Ziska gab vorerst keine Erklärung ab.