EU-Gericht erklärte bestimmte EU-Sanktionen für nichtig

Luxemburg (APA/dpa) - Mit zwei Urteilen hat das EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag die Voraussetzungen für EU-Sanktionen präzisiert. Es e...

Luxemburg (APA/dpa) - Mit zwei Urteilen hat das EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag die Voraussetzungen für EU-Sanktionen präzisiert. Es erklärte das Einfrieren von Konten der iranischen Sharif University of Technology (SUT) durch den EU-Ministerrat für nichtig. Der Rat habe nicht beweisen können, dass die Universität dem Regime beim Versuch helfe, das Verbot der Nichtverbreitung von Atomwaffen zu umgehen.

Der Rat sei zudem nicht bereit gewesen, Dokumente vorzulegen, die den Vorwurf stützen. Das Urteil wird jedoch zunächst zwei Monate lang nicht rechtskräftig, um dem Rat die Möglichkeit zu geben, doch noch seine Beweise vorzutragen.

Das erstinstanzliche Gericht erklärte auch die Aufnahme des früheren syrischen Wirtschaftsministers Mohamad Nedal Alchaar in eine Sanktionsliste der EU für nichtig. Alchaar hatte sich gegen Einreiseverbot und Kontensperrungen gewehrt. Er erklärte, er sei allein wegen seiner international anerkannten Kompetenz als Wirtschaftsfachmann Minister geworden. Nach seinem Rücktritt als Minister sollte er Beweise vorlegen, dass er dem syrischen Regime von Präsident Bashar al-Assad nicht mehr eng verbunden sei. Das habe der Rat zu Unrecht von ihm verlangt, befand das EU-Gericht.