ELGA - Tiroler Arzt ruft VwGH wegen negativen Abmelde-Bescheids an
Innsbruck (APA) - Der Tiroler Mediziner Maximilian Ledochowski hat einen negativen Bescheid im Zusammenhang mit der Abmeldung von der Elektr...
Innsbruck (APA) - Der Tiroler Mediziner Maximilian Ledochowski hat einen negativen Bescheid im Zusammenhang mit der Abmeldung von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) erhalten und will nun den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anrufen. Er habe sich geweigert, dem Antrag eine Kopie eines Lichtbildausweises beizulegen, da seine Identität ohnedies „zweifelsfrei“ belegt worden sei, meinte er im Gespräch mit der APA.
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sah das anders. In dem der APA vorliegenden Bescheid heißt es zwar an einer Stelle: „Unabhängig vom inhaltlichen Thema des Verfahrens steht die Identität des Antragstellers mit der für ein Verwaltungsverfahren notwendigen Sicherheit fest.“ Der Hauptverband beruft sich aber in seiner Begründung des negativen Bescheids trotzdem auf die in der „ELGA-Verordnung“ für eine Willenserklärung vorgesehenen Kriterien, denenzufolge für die „eindeutige Identifizierung“ eine Kopie eines Lichtbildausweises gefordert wird.
„Offensichtlich wird da versucht, jemandem das Abmelden so schwer als möglich zu machen“, bemängelte der Innere Mediziner. Denn warum sonst bestehe der Hauptverband auf eine Ausweis-Kopie, obwohl selbst in dem Bescheid der Widerspruchsstelle eingeräumt werde, dass „keine Zweifel an der Identität das Antragstellers“ vorliegen würden, kritisierte Ledochowski. Er freue sich jedenfalls über den negativen Bescheid, denn nur so könne er alle Rechtsmittel ausschöpfen.
Der Arzt kann nicht nachvollziehen, warum seine biometrischen Daten in Form der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises für die Abmeldung notwendig seien, obwohl seine Identität vom Hauptverband mittels RSa-Brief festgestellt, seine Versicherungsdaten überprüft worden seien, und er dem Schreiben eine Kopie seines Staatsbürgerschaftsnachweises beigelegt habe. Die Latte für einen Ausstieg werde offenbar so hoch als möglich gelegt, kritisierte Ledochowski.
Aus seiner Sicht handle es sich bei ELGA um eine „Art der Vorratsdatenspeicherung“, argumentierte der Mediziner: „Und davon ist jeder Österreicher und jede Österreicherin betroffen“. Denn schließlich müsse jeder früher oder später einmal zum Arzt gehen.
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