Deutsche Lebensmitteleinzelhändler dürfen Marktmacht nicht ausnutzen

Hamburg/Bonn (APA/dpa) - Lebensmitteleinzelhändler dürfen in Deutschland ihre Marktmacht gegenüber Lieferanten nach einer Grundsatzentscheid...

Hamburg/Bonn (APA/dpa) - Lebensmitteleinzelhändler dürfen in Deutschland ihre Marktmacht gegenüber Lieferanten nach einer Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes nicht ausnutzen. Wenn ein Händler auf den Beschaffungsmärkten eine so starke Stellung habe, dass Lieferanten von ihm abhängig sind, dürfe er gegenüber diesen keine Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund fordern, so das Bundeskartellamt am Donnerstag.

In dem Grundsatzverfahren ging es um das Verhalten von Edeka nach der Übernahme des Diskonters Plus im Jahr 2009 gegenüber Lieferanten. Gegen die Entscheidung kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf binnen vier Wochen Beschwerde eingelegt werden. Edeka wolle die Entscheidung zunächst auswerten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, teilte das Unternehmen mit.

„Unsere Entscheidung dient dem Erhalt eines funktionsfähigen Wettbewerbs und damit dem Schutz der kleineren Wettbewerber, der Lieferanten und der Verbraucher“, teilte Kartellamtschef Andreas Mundt mit. Für die Zukunft sei die Grenze zwischen kartellrechtlich zulässigen „harten Verhandlungen“ und unzulässigen Verhaltensweisen marktmächtiger Handelsunternehmen abgesteckt worden.