Zahnarzthelferin 2 - Bedingte Haftstrafe von 20 Monaten

Salzburg (APA) - Die 24-jährige ehemalige Zahnarzthelferin ist am Donnerstagnachmittag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Körperverle...

Salzburg (APA) - Die 24-jährige ehemalige Zahnarzthelferin ist am Donnerstagnachmittag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von 20 Monaten (Probezeit drei Jahre) verurteilt worden. Vom Vorwurf des Diebstahls wurde die Angeklagte mangels Schuldbeweises freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt übte nach dem Richterspruch zwar Rechtsmittelverzicht, die Angeklagte gab jedoch keine Erklärung ab und erbat sich Bedenkzeit. Den Opfern der Frau sprach Richter Aleksander Vincetic ein Teilschmerzensgeld von insgesamt 16.000 Euro zu.