Hypo-Schuldenschnitt - Europäischer Bankenverband hat starke Bedenken
Wien/Klagenfurt/München (APA) - Der Europäische Verband Öffentlicher Banken (EAPB) äußert in einem Schreiben an Finanzminister Michael Spind...
Wien/Klagenfurt/München (APA) - Der Europäische Verband Öffentlicher Banken (EAPB) äußert in einem Schreiben an Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) erhebliche Bedenken bezüglich des geplanten Hypo-Sondergesetzes. Dieses stelle nicht nur die Rechtsstaatlichkeit in Österreich in Frage, sondern auch die Glaubwürdigkeit der auf europäischer Ebene beschlossenen Regelwerke. Es müsse von Enteignung ausgegangen werden.
Der Verband, dem laut eigenen Angaben direkt und indirekt über 90 Finanzinstitute angehören und der dementsprechend einen Marktanteil von rund 15 Prozent repräsentiert, fordert von Spindelegger, den Gesetzesentwurf noch einmal zu überdenken. Aus Österreich zählen nur die Erste Bank und der Hypo-Verband zu den Mitgliedern. Der Verband wurde im Mai 2000 gegründet, von 2001 bis 2005 war Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer Präsident.
Wie der Verband in seinem der APA vorliegenden Schreiben an den Finanzminister ausführt, widerspricht der Gesetzesentwurf der EU-Richtlinie 2001/24/EC über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten, auf die sich die Republik Österreich in ihrer Begründung beruft. Die in der Richtlinie genannten Sanierungsmaßnahmen würden sich nämlich nur auf Maßnahmen beziehen, „mit denen die finanzielle Lage eines Kreditinstituts gesichert oder wiederhergestellt werden soll“. Laut dem Hypo-Sondergesetz solle aber die Hypo gerade nicht als Kreditinstitut saniert, sondern in eine Abwicklungseinheit umgewandelt werden. Im Falle einer Abwicklung sei laut Richtlinie eine Gläubigerbeteiligung „gerade nicht erlaubt“. Im Falle einer Gläubigerbeteiligung verlange die Richtlinie zudem eine Gleichbehandlung alle Gläubiger, betont EAPB-Generalsekretär Marcel Roy.
Der Gesetzesentwurf zum Hypo-Sondergesetz kann sich nach Meinung des Verbandes auch nicht auf die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie der EU (RL 2014/59/EU) und die darin vorgesehenen Instrumente des Bail-In - also der Mitbeteiligung - stützen. Einerseits beziehe sich die Richtlinie auf alle Kreditinstitute und ein Einzelfallgesetz sei nicht zulässig, andererseits könnten Bail-In-Instrumente nicht auf garantierte Forderungen angewendet werden. Zudem dienten diese Instrumente in erster Linie der Finanzmarktstabilisierung und nicht der Fortführung eines systemisch wichtigen Kreditinstitutes. Da die Hypo in eine Abwicklungseinheit umgewandelt werden soll, sollen durch die Maßnahmen des Sondergesetzes lediglich die Kosten des Abbaus für den öffentlichen Haushalt verringert werden. „Das ist jedoch keine Bail-In-Maßnahme im Sinne der neuen Richtlinie“, betont der Banken-Verband.
Besonders gravierend sei auch die Beschneidung von Rechten, die durch die österreichische Verfassung und EU-Grundrechtscharta garantiert werden, insbesondere das Recht auf Eigentum. Im Falle des Sondergesetzes „muss von einer Enteignung ausgegangen werden“, heißt es. Diese könne durch die Sicherung der Finanzstabilität nicht gerechtfertigt werden. Auch die Schonung der öffentlichen Haushalte könne die hier vorgesehene „selektive Enteignung“ nicht rechtfertigen.
Darüber hinaus stelle der Gesetzesentwurf eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes dar. Weiters befürchtet der Verband, dass das Sondergesetz das Vertrauen der Investoren und Anleger in den Finanzplatz Österreich sowie in Darlehensverträge mit staatlicher Absicherung gefährdet.
http://www.bayernlb.de ~ APA489 2014-07-03/16:28
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