Moskau wegen Massenausweisung von Georgiern verurteilt
Straßburg (APA/AFP) - Wegen der massenhaften Abschiebung von Georgiern in den Jahren 2006 und 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Mensc...
Straßburg (APA/AFP) - Wegen der massenhaften Abschiebung von Georgiern in den Jahren 2006 und 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland verurteilt. Moskau habe damals eine „koordinierte Politik der Festnahmen, Verhaftungen und Ausweisungen“ gegen Georgier geführt, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag fest.
Gegen die Stimme des russischen Richters gab der Gerichtshof damit Georgien Recht, das gegen Moskau eine Staatenklage eingereicht hatte. Die Vorfälle ereigneten sich von Ende September 2006 bis Ende Jänner 2007 - knapp zwei Jahre vor dem bewaffneten Konflikt mit Russland um die abtrünnigen georgischen Regionen Südossetien und Abchasien. Moskau hatte damals auf die Festnahme und Ausweisung von vier russischen Offizieren aus Georgien reagiert, denen die Regierung in Tiflis Spionage vorwarf. Nach georgischen Angaben ordneten die russischen Behörden im fraglichen Zeitraum mehr als 4.600 Ausweisungen an.
Mit seinem „willkürlichen“ Vorgehen gegen in Russland lebende Georgier habe Moskau unter anderem gegen die Verbot von kollektiven Ausweisungen ohne Einzelfallprüfung sowie gegen die Grundrechte auf Freiheit und einen fairen Prozess verstoßen, heißt es in dem Urteil. Es wurde von der aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer gefällt und ist somit rechtskräftig. Der Gerichtshof gab beiden Parteien ein Jahr Zeit, um eine gütliche Einigung über die Entschädigung der Betroffenen zu finden. Gelingt dies nicht, können die Richter die Höhe des Schmerzensgeldes festsetzen.
Der Europarat, bei dem der EGMR angesiedelt ist, und Menschenrechtsorganisation hatten Moskau zur Zeit der Abschiebungen vorgeworfen, in Russland lebende Georgier systematisch zu schikanieren und willkürlich festzunehmen. In einem Bericht des Europarats ist auch von vier Georgiern die Rede, die während der Abschiebehaft gestorben sind. Dem Urteil zufolge blieben Georgier bis zu zwei Wochen in Schubhaft, wo sie in verdreckten und überfüllten Zellen eingepfercht waren und nicht ausreichend ernährt wurden. Die Regierung in Tiflis legte dem Gerichtshof auch Anweisungen russischer Behörden an Schulen vor, georgische Kinder zu identifizieren.
Russland machte in dem Verfahren geltend, die Abschiebungen seien im Zuge des Kampfes gegen illegale Einwanderung erfolgt. Die russischen Behörden weigerten sich aber, dem Gerichtshof die entsprechenden Rundschreiben des Innenministeriums vorzulegen, weil diese als „geheim“ eingestuft seien. Damit verstieß Russland dem Urteil zufolge außerdem gegen die Verpflichtung, dem Straßburger Gericht alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Beim EGMR ist noch eine zweite Staatenklage Georgiens gegen Moskau anhängig. Darin wirft die Regierung in Tiflis Russland schwere Menschenrechtsverletzungen während der russischen Militärintervention im Sommer 2008 vor. Wann der Gerichtshof darüber entscheidet, ist noch nicht bekannt.
Staatenklagen vor dem Menschenrechtsgerichtshofs sind äußert selten. In der mehr als 60-jährigen Geschichte des Straßburger Gerichts wurden bisher fünf solcher Klagen eingereicht: Von Irland gegen Großbritannien im Zusammenhang mit dem Nordirland-Konflikt, von Dänemark gegen die Türkei wegen der Folter eines türkischstämmigen Dänen, von Zypern gegen die Türkei wegen der türkischen Besetzung des Nordteils der Insel sowie die beiden Klagen Georgiens gegen Russland.
~ WEB http://www.echr.coe.int/echr/ ~ APA500 2014-07-03/16:44
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