Menschenrechte

Gerichtshof verurteilt Russland wegen Vertreibung von Georgiern

Das große Russland und sein kleiner Nachbar Georgien sind seit Jahren verfeindet. Nun gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer Klage der Georgier recht.

Straßburg – Russland hat mit der kollektiven Vertreibung von Georgiern nach einem Spionage-Konflikt 2006 gegen Grundrechte verstoßen. Zu diesem endgültigen Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg. Georgien hatte geklagt, weil von September 2006 bis Ende Januar 2007 mehr als 4600 Georgier in Russland festgenommen und abgeschoben worden waren. Auslöser der Krise war die Festnahme von vier russischen Offizieren in Tiflis, denen Spionage vorgeworfen wurde. Der EGMR lässt beiden Parteien jetzt 12 Monate Zeit, um sich auf eine Entschädigung zu einigen.

Russland hat dem Richterspruch nach mehrere Grundrechte verletzt: das Verbot menschenunwürdiger Behandlung, das Verbot kollektiver Vertreibung und das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Außerdem habe die russische Regierung ihre Pflicht nicht erfüllt, dem Gerichtshof Unterlagen zu schicken. Moskau argumentierte, dass die Dokumente geheim seien.

Zu den Vorgängen hörte der Gerichtshof in Straßburg 21 Zeugen und stützte sich auf Berichte internationaler Organisationen. «Im Herbst 2006 haben die russischen Behörden gezielt georgische Staatsangehörige festgenommen, inhaftiert und ausgewiesen», lautete die Schlussfolgerung der Menschenrechts-Richter.

Die Festnahmen nannte der Gerichtshof willkürlich, die Haftbedingungen der Georgier vor der Abschiebung menschenunwürdig. Zeugen hätten über massiv überbelegte Zellen geklagt, über zu wenig Wasser und Nahrung. Klagen von Staaten gegeneinander sind in Straßburg äußerst selten. Vor dem EGMR ist noch eine zweite Beschwerde Georgiens gegen Moskau anhängig. Dabei geht es um Übergriffe auf Zivilisten nach dem fünftägigen Krieg um die abtrünnige Provinz Südossetien im Sommer 2008. (dpa)