Tantra-Masseurin wehrt sich gegen „Sexsteuer“ in Stuttgart

Mannheim (APA/dpa) - Eine Tantra-Masseurin will die Vergnügungssteuer in Stuttgart nicht akzeptieren - es geht nun vor dem Verwaltungsgerich...

Mannheim (APA/dpa) - Eine Tantra-Masseurin will die Vergnügungssteuer in Stuttgart nicht akzeptieren - es geht nun vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim um die Frage, ob diese Art der Massage ein Wellnessangebot oder ein Sexerlebnis ist. Im Berufungsprozess sagte die Frau am Donnerstag: „Bei den Tantra-Massagen geht es um das ganzheitliche Wohlbefinden des Menschen und nicht um das sexuelle Vergnügen.“

Sie machte geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre dienten. Mit einem Urteil sei innerhalb der kommenden drei Wochen zu rechnen, gaben die Richter bekannt. Im vergangenen Herbst war die Frau vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einer Klage gegen die Steuer gescheitert.