Anonymisierungsdienst-Anbieter in Graz als verurteilt
Graz (APA) - Ein IT-Experte ist am Grazer Straflandesgericht verurteilt worden, weil über den von ihm mitbetriebenen Anonymisierungsdienst T...
Graz (APA) - Ein IT-Experte ist am Grazer Straflandesgericht verurteilt worden, weil über den von ihm mitbetriebenen Anonymisierungsdienst Tor kinderpornografisches Bildmaterial im Netz verbreitet wurde. Vom Gericht wurde die bedingte dreimonatige Haftstrafe wegen Beitragstäterschaft damit begründet, dass er im Internet bewusst für eine derartige Nutzung geworben habe.
Das Urteil gegen den 22-Jährigen war am 30. Juni ergangen, wie mehrere Medien berichteten. Gerichtssprecher Helmut Krischan bestätigte am Freitag gegenüber der APA - Austria Presse Agentur die Teilverurteilung. Diese werde mit schriftlicher Begründung als „verkürztes Urteil“ ausgefertigt, zumal Beschuldigter und aller Voraussicht nach auch der Anklagevertreter auf Rechtsmittel verzichten.
Der Angeklagte betrieb in seiner Wohnung u.a. Exit Nodes für Tor („The Onion Router“), ein Anonymisierungsnetzwerk, das es Nutzern erlaubt, anonym im Internet zu surfen. Weil über seinen Server auch kinderpornografisches Material von Dritten gelaufen sein dürfte, geriet der 22-Jährige 2012 im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Kinderpornoring ins Visier der Kriminalisten. Es kam zu einer Hausdurchsuchung, bei der auch Hardware beschlagnahmt wurde.
In der Community sorgte der Fall für Aufregung, weil - wie etwa im Blog Blackout Austria - vermutet wurde, eine Beitragstäterschaft schon aus dem Betreiben von Tor Exit Nodes abgeleitet werden könnte, was weitreichende Folgen haben würde. Gerichtssprecher Krischan relativiert diese Befürchtung: „Der Beschuldigte hat die von ihm bereitgestellten Möglichkeiten besonders angepriesen und als besonders leicht und sicher dargestellt, im Bewusstsein, dass sie zur Verbreitung verbotener Inhalte benutzt werden.“ Damit sei ein Vorsatz als gegeben anzusehen.
Der Teilfreispruch beziehe sich auf die eigene Besorgung von kinderpornografischem Material, was laut Gericht als nicht erwiesen beurteilt wurde.
Die vom Gericht als Begründung für die Beitragstäterschaft angeführte Bewerbung einer missbräuchlichen Verwendung wies der Angeklagte laut Technologieportal futurezone.at zurück. Das er gegen das Urteil nicht berufen wolle, begründete er damit, dass er sich weitere Anwaltskosten nicht leisten könne.