Deutscher Bundestag spannt Schutzschirm für Lebensversicherte auf
Berlin (APA/Reuters) - Die Millionen deutschen Lebensversicherungskunden sollen sich auch künftig auf die Renditeversprechen der Branche ver...
Berlin (APA/Reuters) - Die Millionen deutschen Lebensversicherungskunden sollen sich auch künftig auf die Renditeversprechen der Branche verlassen können. Der deutsche Bundestag verabschiedete am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ein Reformgesetz, mit dem die Ansprüche der Versicherten in der aktuellen Niedrigzinsphase gesichert werden sollen.
Dabei gilt der Grundsatz, dass die Garantiezusagen an die Kunden vor den Ansprüchen von Aktionären, aber auch von ausscheidenden Versicherten rangieren. Dies kann - je nach Vertrag - erhebliche finanziellen Konsequenzen haben.
Wegen der niedrigen Zinsen für sichere Staatsanleihen fällt es den Versicherern immer schwerer, die Prämiengelder ihrer Kunden so anzulegen, dass sie die zugesagten Renditen auch erwirtschaften. Die Bundesbank hatte vergangenes Jahr mit einem Stresstest Alarm geschlagen, wonach bis 2023 wegen der niedrigen Zinsen 32 von 85 deutschen Lebensversichern die gesetzlichen Eigenkapital-Vorschriften nicht mehr erfüllen könnten. Aus Sicht der Zentralbank reduziert sich die Zahl mit der Reform auf 13.
Unter anderem kann die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin künftig eine Ausschüttung von Dividenden verbieten, wenn nicht zuvor alle Kundenzusagen abgesichert sind. Genauso kann die BaFin auch die Ausschüttung von Buchgewinnen an ausscheidende Versicherte einschränken. Die Reserven entstehen auf dem Papier, weil alte Staatsanleihen, die noch höher verzinst sind, in der aktuellen Niedrigzinsphase vorübergehend an Wert gewinnen. Diese Buchgewinne müssen die Unternehmen zur Hälfte an ausscheidende Kunden ausschütten. Dies sind etwa drei Millionen im Jahr. Für die Inhaber der übrigen fast 60 Millionen betroffenen Policen, die noch längere laufen, bleibt damit später allerdings weniger Geld zur Verfügung.
Mit der Reform sinkt auch der Garantiezins, den die Unternehmen maximal für die gesamte Vertragslaufzeit zusagen dürfen, zum Jänner 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent. Das reduziert zwar den Wettbewerbsdruck, macht den Abschluss neuer Verträge aber auch unattraktiver. In Österreich wird der höchstzulässige Garantiezins Anfang kommenden Jahres von 1,75 auf 1,5 Prozent sinken, in Deutschland galten frühere Zinsversprechen in der Vergangenheit aber als überhöht.
Ursprünglich war mit der jetzigen Reform in Deutschland auch vorgesehen, dass Vermittler ihren Kunden in Euro mitteilen müssen, wie viel Provision sie bekommen. Stattdessen gibt es nun eine Kennzahl, die den Kunden in Prozent Aufschluss darüber gibt, wie stark die Rendite durch die Abschlusskosten geschmälert wird.
Im Regierungsbündnis war der Schwenk damit begründet worden, dass es sehr unterschiedliche Gruppen von Vermittlern gebe und damit auch eine sehr unterschiedliche Kostenstruktur. So bekommt der einzelne Vermittler bei Banken oder Großvertrieben wie DVAG oder MLP zwar weniger Provision. Doch für den Kunden wird es deshalb nicht billiger als beim Abschluss etwa über einen freien Makler - denn den Rest kassiert das vermittelnde Unternehmen. Je nach Vertriebsweg kassieren Vermittler 2,5 bis sieben Prozent der Versicherungssumme.
Der Branchenverband GDV begrüßte das Gesetz als verantwortungsvoll und gerecht im Sinne der Kunden. Allerdings müssten die Versicherer auch einige Kröten schlucken. So müssten die Gesetzesänderungen in nur sechs Monaten umgesetzt werden.
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