Das Abkommen von Montreux regelt den Zugang zum Schwarzen Meer
Brüssel/Ankara/Sofia (APA/dpa) - Wenn die NATO ein Seemanöver im Schwarzen Meer abhält, muss sie sich an die Beschränkungen des Vertrages vo...
Brüssel/Ankara/Sofia (APA/dpa) - Wenn die NATO ein Seemanöver im Schwarzen Meer abhält, muss sie sich an die Beschränkungen des Vertrages von Montreux halten. In dem Abkommen wurde der Türkei als Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg die Souveränität über die Meerengen Dardanellen und Bosporus zurückgegeben. Es regelt seit 1936 die Zufahrt von Schiffen in das Schwarze Meer.
Demnach können Handelsschiffe die Meerengen in Friedenszeiten frei passieren. Türkische Behörden dürfen die Frachter aber kontrollieren und Gebühren erheben.
Kriegsschiffe müssen sich bei der türkischen Regierung anmelden. Kommen sie nicht aus den Schwarzmeer-Anrainern Russland, Ukraine, Georgien, Rumänien oder Bulgarien, dürfen sie höchstens 21 Tage lang bleiben und nur eine bestimmte Größe haben. Die Gesamttonnage der maximal neun Kriegsschiffe, die bei Tage und einzeln die Meerengen passieren, darf 15 000 Tonnen nicht übersteigen. Flugzeugträgern und U-Booten von Nicht-Schwarzmeer-Ländern wird die Durchfahrt generell verwehrt.
Im Mai 2008 untersagte die Türkei NATO-Schiffen, die an einem Manöver vor der Küste Bulgarien teilnehmen wollten, die Passage, weil sie nicht angemeldet war. Während des Georgien-Krieges im August 2008 durften US-Lazarettschiffe nicht durch den Bosporus zum georgischen Hafen Batumi fahren, weil die erlaubte Gesamttonnage für US-Schiffe bereits erreicht war.
~ WEB http://www.nato.int/ ~ APA123 2014-07-05/12:35
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