Nationalrat: Die Plenarwoche 3 - 0,1 Promille bei Schülertransporten

Wien (APA) - MITTWOCH, 9.7. - Beginn 9.00 Uhr....

Wien (APA) - MITTWOCH, 9.7. - Beginn 9.00 Uhr.

1. FRAGESTUNDE

Gast der Fragestunde ist Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ).

2. SCHÜLERTRANSPORTE

Für Lenker von Schülertransporten gilt künftig eine Promillegrenze von 0,1. Gleichzeitig wird klar gestellt, dass Schülerbeförderungen auch im Rahmen des Taxi-Gewerbes erbracht werden können.

3. FÜHRERSCHEIN

Wer innerhalb von 18 Monaten nach der Stellung einen Führerschein macht, erspart sich die Führerscheinuntersuchung.

4. BEGLEITHUNDE

Eine Änderung des Bundesbehindertengesetzes und des Sozialministeriumservicegesetzes definiert den Begriff „Assistenzhund“ gesetzlich. Konkret wird festgelegt, welche Kriterien er erfüllen muss, um aus öffentlichen Mitteln gefördert zu werden. Ferner wird der Bundesbehindertenbeirat um zwei Personen aufgestockt, unter anderem um einen Vertreter lernbeeinträchtigter Menschen. Außerdem wird dem Behindertenpass ausdrücklich Bescheidcharakter zuerkannt. Damit können behinderte Menschen, die mit der Einschätzung ihres Behinderungsgrades nicht einverstanden sind, künftig unmittelbar beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

5. BAU

Die Bestimmungen zum Überbrückungsgeld, das Bauarbeitern einen leichtern Zugang zur Pension bringt, werden überholt. Die aktuelle Gesetzesnovelle sieht vor, alle Bauarbeiter, deren gewöhnlicher Arbeitsort in Österreich liegt, einzubeziehen, auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat. Damit werden auch ausländische Arbeitgeber die Arbeitgeberzuschläge zum Überbrückungsgeld zahlen müssen.

Ein Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung besteht nunmehr in der Zeit vom 1. November bis 30. April für höchstens 200 (derzeit 192) und in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober für höchstens 120 (derzeit 96) ausfallende Arbeitsstunden. Im Gegenzug fallen verschiedene bestehende Erhöhungsmöglichkeiten, etwa wegen besonders schlechter Witterungsverhältnisse oder Naturkatastrophen, weg.

Ferner in der Novelle enthalten: Nach Meinung des VfGH ist es gleichheitswidrig, dass zwar Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes und des Wochengeldbezugs bei der Berechnung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld berücksichtigt werden, nicht aber Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld. Künftig wird in Entsprechung des Urteils keine dieser Zeiten anerkannt.