Salzburgerin starb an Gehirnblutung: Lebensgefährte vor Gericht

Salzburg/Zell am See (APA) - Eine 45-jährige Salzburgerin aus dem Pinzgau prallte im Dezember 2013 während eines Streites mit ihrem gleichal...

Salzburg/Zell am See (APA) - Eine 45-jährige Salzburgerin aus dem Pinzgau prallte im Dezember 2013 während eines Streites mit ihrem gleichaltrigen Lebensgefährten am Boden auf und starb an einer Gehirnblutung. Laut Anklage hatte der Mann die Frau so fest geschlagen, dass sie stürzte. Doch der Pinzgauer bekannte sich heute, Montag, bei einem Prozess in Salzburg nicht schuldig.

Staatsanwalt Andreas Allex warf dem Angeklagten „Körperverletzung mit tödlichem Ausgang“ vor. Der Beschuldigte habe seiner Freundin in der Nacht auf 23. Dezember in ihrer Wohnung im Pinzgau Faustschläge gegen den Oberkörper und das Gesicht versetzt. „Sie stürzte, schlug mit dem Hinterkopf auf. Die Frau starb am 27. Dezember an ihren schweren Verletzungen.“ Nach einem Lokalbesuch, bei dem das Paar auch Alkohol konsumiert habe, sei der verbale Streit unter den beiden eskaliert.

Doch der Pinzgauer sprach von einem Unfall. Seine Lebensgefährtin sei von selbst hingefallen, dabei könnte sie sich verletzt haben, meinte der Angeklagte. „Ich habe sie beim Oberarm gepackt und sie aufgezogen. Zugeschlagen habe ich nicht“, beteuerte der 45-jährige Kranfahrer. Dem Obduktionsgutachten zufolge entstanden die Verletzungen der Frau durch stumpfe Gewalt von außen. Der Pinzgauer wurde am 3. Jänner 2014 in Untersuchungshaft genommen.

Der Verfahrenshelfer des Beschuldigten sprach von einer „Hassliebe“ der beiden, „die Beziehung ist von Alkohol beeinflusst gewesen“. Sein Mandant habe ihm erzählt, dass es in der Nacht auf 23. Dezember einen Streit gegeben habe. „Er sagte, dass seine Freundin Medikamente und Alkohol genommen hat.“

Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, legte dem Angeklagten nahe, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund sei. „Es wird Ihnen vorgeworfen, dass sie fahrlässig für den Tod der Frau verantwortlich sind.“ Im Falle eines Schuldspruches drohe ihm bis zu 15 Jahren Haft. Der Pinzgauer hat laut der Richterin 18 Vorstrafen, „davon 16 wegen Körperverletzung und sonstiger Aggressionsdelikte“. Ein Urteil steht noch aus.