Bregenzer wegen Wiederbetätigung zu Haft- und Geldstrafe verurteilt

Feldkirch (APA) - Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Montag ein 27-jähriger Bregenzer wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor dem...

Feldkirch (APA) - Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Montag ein 27-jähriger Bregenzer wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor dem Schwurgericht verantworten. Die acht Laienrichter befanden den Mann für schuldig. Die Strafe wurde mit sieben Monaten bedingter Haft plus 7.200 Euro unbedingter Geldstrafe angesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Es sind nicht die einzelnen Äußerungen, die kritisiert werden, sondern es ist das Gesamtbild“, versuchte der vorsitzende Richter Peter Mück dem Angeklagten klar zu machen. Wenn der Mann, der drei Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, von „gewaltfreier Revolution“ rede, sei das nur mäßig glaubwürdig, so der Richter. Dem jungen Mann wurde unter anderem vorgeworfen, Mitadministrator einer einschlägigen Website gewesen zu sein und einschlägige Stammtische organisiert zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung fand man Aufnahmen von Hassliedern.

Am Türstock zum Wohnzimmer des Angeklagten klebte zudem ein Abziehbild mit einem durchgestrichenen „§3d“. Für Staatsanwalt Wilfried Siegele ein eindeutiger Hinweis, dass sich der Angeklagte aus der betreffenden Gesetzesstelle des Verbotsgesetzes nicht viel mache, die die Verbreitung von Schriften und Bilder mit nationalsozialistischem Inhalt unter Strafe stellt. Im Prozess betonte der junge Mann, dass Begriffe wie „Heldengedenken“, „Ostmark“, Symbole wie der Steinbock und die Zahl „88“, die in einschlägigen Kreisen als Code für „Heil Hitler“ gilt, auch völlig neutral verstanden werden könnten.

Nach zweieinhalb Stunden Prozess war das Urteil gesprochen. Die Laienrichter kamen in ihrer Beratung zu der Ansicht, dass der junge Mann sehr wohl gegen das Verbotsgesetz verstoßen habe und sprachen ihn schuldig. Mildernd für das Strafausmaß wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus, erschwerend hingegen seine drei Vorstrafen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.