Deutscher Ex-Bundespräsident Wulff fordert strengeren Pressekodex

Berlin (APA/dpa) - Der ehemalige deutsche Bundespräsident Christian Wulff fordert einen strengeren Pressekodex. Doch der deutsche Presserat ...

Berlin (APA/dpa) - Der ehemalige deutsche Bundespräsident Christian Wulff fordert einen strengeren Pressekodex. Doch der deutsche Presserat winkt ab. Außerdem denkt Wulff in einem „Spiegel“-Interview laut über eine Schadensersatzklage gegen das Land Niedersachsen nach.

Wulff war 2012 nach einer durch Medienberichte ausgelösten Affäre über die angebliche Annahme von Vorteilen als Bundespräsident zurückgetreten. Ein Korruptionsprozess in Hannover endete mit einem rechtsgültigen Freispruch für Wulff. Im „Spiegel“-Interview fordert der 55-Jährige jetzt eine Überarbeitung der Presserats-Regularien, Auswüchse in der Berichterstattung ließen sich so im Interesse des Ganzen strenger ahnden.

Für eine Änderung des Pressekodex bestehe kein Anlass, die bestehenden Regeln reichten völlig aus, sagte Arno Weyand vom Presserat am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Wulff hätte sich jederzeit beim Selbstkontrollgremium der Presse über Berichte zu seiner Person beschweren können.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält Wulffs Kritik ebenfalls für unbegründet. In der Demokratie müssten Medien ihre Rolle als Wächter wahrnehmen, erklärte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. Ob sich Wulff durch zunächst ungeklärte Kreditgeschäfte möglicherweise in Abhängigkeit begeben habe, sei für die Öffentlichkeit von Belang gewesen. „Wer daraus im Nachhinein ein Meinungskartell konstruiert, hat die Wirklichkeit aus dem Blick verloren“, sagte Konken. Die Medien hätten sich auch selbstkritisch mit eigenen Übertreibungen auseinandergesetzt.

Wulff sagte dem „Spiegel“ außerdem, dass er mit einer Klage auf Staatshaftung große Aussicht auf Erfolg hätte. „Ich könnte Hunderttausende Euro Anwaltskosten als Schadensersatz vom Land Niedersachsen einklagen. Eigentlich will ich von dieser Art der Auseinandersetzung aber Abstand nehmen.“ Wulff sagte, er gehe davon aus, dass die Kosten seiner Verteidigung angemessen anerkannt würden. Ein offizieller Antrag liegt dazu aber beim Landgericht Hannover noch nicht vor, sagte ein Sprecher. Wulff habe Anspruch auf Ersatz seiner „notwendigen Auslagen“ für die Verteidigung. Über die Höhe dessen, was notwendig sei, werde eine Rechtspflegerin nach Eingang des Antrags entscheiden.

In Deutschland kann jedermann Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn ein Beamter ihm gegenüber seine Pflicht vorsätzlich verletzt hat.