Zehn Verletzte bei Oldtimer-Rennen: Berufung gegen ein Urteil
Großraming/Steyr (APA) - Das Gerichtsverfahren nach einem Unfall mit zehn zum Teil Schwerverletzten bei einem Oldtimer-Rennen am 9. Septembe...
Großraming/Steyr (APA) - Das Gerichtsverfahren nach einem Unfall mit zehn zum Teil Schwerverletzten bei einem Oldtimer-Rennen am 9. September vergangenen Jahres in Großraming (Bez. Steyr-Land) geht weiter. Der Unfalllenker geht nach seiner Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen in die nächste Instanz. Das teilte das Landesgericht Steyr auf Anfrage am Dienstag mit.
Der Pilot des PS-starken Oldtimers, der im Prozess am Dienstag vergangener Woche einen Fahrfehler eingestand, fasste fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe in der Höhe von 2.790 Euro aus. Er hatte eine Kurve zu schnell genommen. Dadurch brach der Wagen aus, kam ins Schleudern und durchstieß auf der Innenseite einer Kurve ein Begrenzungsgitter zum Publikum. Dabei wurden zehn Schaulustige verletzt, vier von ihnen schwer. Der Fahrer legte in der erbetenen Bedenkzeit Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch und Berufung gegen die Strafhöhe ein.
Der Veranstaltungsleiter übernahm in der Verhandlung die Verantwortung dafür, dass die Verletzten in einer vorgeschriebenen, aber nicht gekennzeichneten Sperrzone gestanden waren. Er wurde ebenfalls der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen und wurde zu vier Monaten Haft bedingt und 1.980 Euro Geldstrafe verurteilt. Er nahm inzwischen die Strafe an.
Drei Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die im Ordnerdienst eingesetzt waren, aber sich darauf verließen, dass alles in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen seine Richtigkeit habe und teilweise nicht ausreichend eingewiesen worden waren, wurden freigesprochen. Der Staatsanwalt, der bei der Urteilsverkündung keine Erklärung abgegeben hatte, verzichtete danach auf Rechtsmittel. Somit sind vier der fünf Urteile nunmehr rechtskräftig.