VIG-Chef Hagen will gegen Hypo-Sondergesetz vor den VfGH
Wien (APA) - VIG-Chef Peter Hagen will das Hypo-Sondergesetz, mit dem nachrangige Anleihen der Hypo Alpe Adria mit Haftung des Landes Kärnte...
Wien (APA) - VIG-Chef Peter Hagen will das Hypo-Sondergesetz, mit dem nachrangige Anleihen der Hypo Alpe Adria mit Haftung des Landes Kärnten für wertlos erklärt werden sollen, vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. „Dieses Vorgehen ist letztlich eine kalte Enteignung“, sagte der Chef der Vienna Insurance Group in einem Interview mit dem „WirtschaftsBlatt“ (Dienstagausgabe).
Die Vienna Insurance (VIG) sitzt auf rund 100 Mio. Euro Hypo-Anleihen mit Haftung des Landes Kärnten, die Hälfte davon nachrangig. Wie hoch die Belastung sein wird, könne man noch nicht beziffern, sagte Hagen, denn „die FMA hat ja bis dato die einzelnen Wertpapiere, um die es geht, nicht genannt und viele Detailfragen sind wie gesagt noch offen“.
Die Reduktion der staatlichen Prämie für die Zukunftsvorsorge von ursprünglich 9 auf nun 4,5 Prozent war nach Hagens Ansicht „ein Vertrauensbruch“. Auch bei der zweiten Säule sei die Jahresgrenze für die steuerbegünstigte Gehaltsumwandlung von 300 Euro, die seit Jahrzehnten bestehe, „eine kalte Degression, denn inflationsbereinigt müsste die Grenze bereits bei rund 900 Euro liegen“. Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von privaten Zusatzversicherungen wäre sinnvoll, meinte der VIG-Chef.
Im Problemmarkt Rumänien sieht sich die VIG gut aufgestellt: Man habe dort ein Worst-Case-Szenario angenommen und hohe Vorsorgen gebildet, „da sollte heuer nichts mehr passieren“. Die Ukraine bleibt für die VIG trotz des Bürgerkriegs „ein Kernmarkt“, man habe auch heuer bis jetzt ein zweistelliges Wachstum in lokaler Währung. Allerdings hat die ukrainische Hryvnia seit Jahresbeginn gegenüber dem Euro 39 Prozent an Wert verloren.
Hagen bekannte sich klar zum Wirtschaftsstandort Österreich - so komme etwa eine Verlegung der Konzernzentrale von Wien nach Bratislava nicht in Frage. Allerdings würde es beispielsweise bei Einführung einer Eigenkapitalhinterlegungspflicht von 40 Prozent für die VIG-Beteiligungen an der voestalpine oder an Wienerberger „für uns sehr schwer werden, diese weiter zu halten“.
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