Deutsches Gericht erlaubt Schwerkranken Cannabis-Anbau
Ein deutsches Gericht hat erstmals den Klagen von drei Schwerkranken stattgegeben und ihnen den Eigenanbau von natürlichem Cannabis zu therapeutischen Zwecken erlaubt,
Köln – Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen zu Hause zu Therapiezwecken anbauen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem aufsehenerregenden Urteil nach den Klagen von fünf Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot.
Der Cannabis-Eigenanbau bleibe grundsätzlich verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist. Zwei Klagen wurden abgewiesen, drei waren erfolgreich. (dpa)