Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt - Tag 19: Mitfahrgelegenheiten

Wiener Neustadt (APA) - Im seit März laufenden Schlepper-Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt sind am Dienstag hauptsächlich Personen be...

Wiener Neustadt (APA) - Im seit März laufenden Schlepper-Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt sind am Dienstag hauptsächlich Personen befragt worden, die Landsleuten der angeklagten acht zentralasiatischen Asylwerber Mitfahrgelegenheiten nach Deutschland geboten haben sollen. Damit wollte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf erhärten, dass die Beschuldigten die Mitfahrgelegenheiten „aufgestellt“ hätten.

Die Einvernahme der Autofahrer konnte darüber allerdings keinen Aufschluss verschaffen. Zwei Leute, die über eine Internetplattform „mitfahrgelegenheit.at“ bzw. „mitfahrgelegenheit.de“ andere gegen Kostenbeteiligung in ihren Pkw mitreisen ließen, erschienen nicht bei Gericht. Und jene zwei Zeugen, die gekommen waren, wussten nicht viel zu berichten. „Ich hätte jemanden aus Salzburg nach Deutschland mitnehmen sollen. Am Handy haben wir einen Preis von 30 bis 40 Euro ausgemacht, aber die Person ist nicht aufgetaucht“, berichtete eine 24-jährige Deutsche dem Schöffensenat. Ein anderer Zeuge nahm einen Asiaten von Wien nach München mit, hatte heute aber „kein Gesicht mehr dazu“, wie sein Mitfahrer ausgesehen hat.

In der Pause seit der letzten Verhandlung Ende Juni gab es einen Nebenschauplatz: Der Drittangeklagte, ein 19-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger, von seinem Verteidiger Lennart Binder als „Frauenschwarm“ bezeichnet, wurde in einem gesonderten Prozess wegen Suchtgifthandels rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte versucht, einem verdeckten Ermittler 20 Gramm Haschisch zu verkaufen. Der 19-Jährige leugnete nicht, seine Verantwortung lautete: Er hätte das nur getan, weil er Geld gebraucht hätte, um sich Zugtickets von Wien zum Schlepper-Prozess nach Wiener Neustadt leisten zu können. Detail am Rande: Bei der Urteilsverkündung ließ die Richterin die Polizei rufen, weil sich drei Zuschauer weigerten aufzustehen.

Der Prozess wird am 8. September fortgesetzt. An diesem Tag stehen laut Auskunft der vorsitzenden Richterin Petra Harbich hauptsächlich ergänzende Einvernahmen der der Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung Angeklagten, darunter ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge, am Programm.