NSU-Prozess: Gericht lehnt Zschäpes Wunsch nach neuen Anwälten ab
München (APA/dpa) - Die Hauptangeklagte im Prozess gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen An...
München (APA/dpa) - Die Hauptangeklagte im Prozess gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten. Das Oberlandesgericht in München hat ihren Wunsch nach neuen Verteidigern im Prozess um die Rechtsterrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) abgelehnt, wie Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung bekanntgab.
Zschäpe steht als einzige Überlebende des mutmaßlichen Verbrechertrios vor Gericht, nachdem sich ihre Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos 2011 das Leben genommen hatten. Dem NSU werden zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 vorgeworfen.
Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr zu vertrauen. Das Gericht verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nun nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll - das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen.
Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht.
Als Zeugen für den Dienstagnachmittag sind zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen. Die Zeugenvernehmungen am Vormittag hatte das Gericht abgesagt.