Akademikerball 5 - Staatsanwalt warf Angeklagtem Feigheit vor

Wien (APA) - Staatsanwalt Leopold Bien hat sich in seinem Schlussplädoyer hinsichtlich der Anklagepunkte Landfriedensbruch, versuchter Körpe...

Wien (APA) - Staatsanwalt Leopold Bien hat sich in seinem Schlussplädoyer hinsichtlich der Anklagepunkte Landfriedensbruch, versuchter Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung von der Schuld des Angeklagten überzeugt gezeigt. Er warf dem 23-Jährigen Feigheit vor und rückte diesen in die Nähe zum Terrorismus.

Dass der Angeklagte während der Verhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, behagte dem Anklagevertreter nicht. Bien ersuchte das Gericht, dies entsprechend zu würdigen. „Ich persönlich halte es für feige, wenn man schweigt, wenn man einem die Maske vom Kopf zieht und man ohne Schutz sich verantworten muss“, stellte der Staatsanwalt fest.

Dem Tatbestand des Landfriedensbruchs brauche es, um strafrechtlich gegen Ausschreitungen bei Großveranstaltungen vorgehen zu können, betonte der Staatsanwalt. Derjenige sei zu bestrafen, „der in einer Menschenmenge verharrt und daraus heraus entsprechende Straftaten begeht“. Das sei im gegenständlichen Fall „ganz klar der Fall“. Nach Biens Dafürhalten sei auch die führende Beteiligung des 23-Jährigen erwiesen, während er einräumte, dem jungen Mann zumindest den Vorsatz in Richtung einer absichtlich schweren Körperverletzung im Zweifel nicht nachweisen zu können. Daher sei dieser lediglich wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig zu sprechen.

Unmutsäußerungen und lautes Gelächter im bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal erntete Bien, als er den schlaksigen Studenten in die Nähe zum Terrorismus rückte. „Gewalt hat einen Namen: Terrorismus“, stellte Bien fest. Wer politische Forderungen mit Gewalt durchzusetzen versuche, betätige sich in diese Richtung. Der Rechtsstaat müsse sich vor derartigen Auswüchsen schützen. Bei einer Demonstration könne es nicht sein, dass der Großteil friedlicher Demonstranten von „einer kleinen Schar von Chaoten in Geiselhaft genommen wird, denen es darum geht, ihre fundamentale Abneigung gegenüber dem Staat zum Ausdruck zu bringen“, bemerkte Bien.

Der Staatsanwalt forderte aus all diesen Gründen das Gericht auf, über den 23-Jährigen „jedenfalls mindestens eine teilbedingte Haftstrafe“ zu verhängen, um diesem „und weiteren tatsächlichen oder potenziellen Tätern“ den Unrechtsgehalt seiner Handlungen vor Augen zu führen.

Dass sich die Anklage lediglich auf die Angaben eines einzigen Zeugen stütze - eines Zivilpolizisten, der den Studenten bei gegen Uniformierte gerichteten Gewalttätigkeiten beobachtet haben will -, fand der Ankläger nicht irritierend. Dieser Beamte habe einzig und allein die Aufgabe gehabt, die Demonstranten zu beobachten und habe in dieser Funktion den Angeklagten von Beginn an minutiös wahrgenommen. Dass andere Beamte keine Wahrnehmung dieser Dinge gemacht hätten, habe kein Gewicht, weil diesen eine andere Aufgabe zugekommen wäre, gab Bien sinngemäß zu bedenken.

Der Schlussvortrag der Verteidigung wurde auf 14.30 Uhr anberaumt.