Akademikerball 6 - Angeklagter für Verteidiger „friedlich“
Wien (APA) - Der Angeklagte habe „friedlich, ohne Vermummung“ an der Demonstration gegen den Wiener Akademikerball teilgenommen und kein wie...
Wien (APA) - Der Angeklagte habe „friedlich, ohne Vermummung“ an der Demonstration gegen den Wiener Akademikerball teilgenommen und kein wie auch immer strafbares Verhalten gesetzt, hat Verteidiger Clemens Lahner in seinem Schlussvortrag betont. Er beantragte daher einen Freispruch für den 23-jährigen Studenten aus Jena.
2.500 Polizisten hätten den jungen Mann trotz eines markanten Sweaters und einer bei Nacht reflektierenden Hose bei keiner strafbaren Handlung beobachtet. Dass demgegenüber ein einziger Beamter seinen Mandanten belaste, könne nicht Grundlage einer Verurteilung sein, zumal dieser Zeuge „uns berichtet hat, was er sich zusammengereimt hat“, wie Lahner sagte.
Der Verteidiger wies in diesem Zusammenhang auf widersprüchliche Angaben des Zivilpolizisten hin, der den Angeklagten während der Demo laufend beobachtet und beim Erteilen von Kommandos („Weiter, weiter, Tempo, Tempo, weiter!“) gehört haben will. Letzteres sei mittlerweile von einem Gutachten widerlegt, betonte Lahner. Auch für die ihm unterstellte Verwüstung der Polizeiinspektion Am Hof sowie das Zerstören eines Polizeieinsatzfahrzeugs mittels einer Rauchbombe komme der 23-Jährige nicht infrage. Er habe sich nachweislich zu den fraglichen Zeitpunkten noch gar nicht am Ort des Geschehens befunden.
„Auf Hunderten Fotos und Videos gibt es kein einziges Bild, das den Angeklagten bei einer strafbaren Handlung zeigt“, bekräftigte der Rechtsvertreter des 23-Jährigen. Die schriftliche Anklage bezeichnete Lahner als „Angriff auf die Demonstrationsfreiheit“, da sie alle Demonstranten pauschal als „Demosöldner“ und „Chaoten“ diffamiere.
Co-Verteidigerin Kristin Peitrzyk kritisierte den Staatsanwalt, der den Angeklagten in die Nähe zum Terrorismus gerückt und dessen Schweigen während der Hauptverhandlung als Feigheit ausgelegt hatte. „Wenn es eine Verurteilung auf dieser Beweislage gibt, ist das ein in Angst und Schrecken Versetzen jeder Person, die auf eine Demonstration geht“, meinte Peitrzyk, was zahlreiche im Saal anwesende Sympathisanten des Angeklagten mit heftigem Applaus honorierten.
Im Anschluss zog sich der Schöffensenat zur Beratung zurück. Mit der Urteilsverkündung sei „frühestens um 16.00 Uhr“ zu rechnen, beschied Richter Thomas Spreitzer.