Akademikerball 2 - Gericht ging von „führender Beteiligung“ aus
Wien (APA) - Dem erstinstanzlichen Schuldspruch zufolge soll der 23-jährige, aus Jena stammende Student mit einer Reihe von namentlich nicht...
Wien (APA) - Dem erstinstanzlichen Schuldspruch zufolge soll der 23-jährige, aus Jena stammende Student mit einer Reihe von namentlich nicht mehr feststellbaren Personen in gewaltbereiter Absicht an der Demonstration in der Wiener Innenstadt teilgenommen und dabei Anweisungen erteilt und gestikuliert haben. Er wurde demnach wegen „führender Beteiligung“ am Landfriedensbruch schuldig erkannt.
Der Senat ging weiters davon aus, dass der Angeklagte die Polizisten unter anderem mit Steinen beworfen, die Eingangstür der Polizeinspektion Am Hof mit einer Eisenstange zertrümmert und mit derselben Stange gemeinsam mit anderen Tätern die Karosserie und die Windschutzscheibe eines Polizeidienstfahrzeugs demoliert hatte, ehe er eine gezündete Rauchbombe ins Fahrzeuginnere warf.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Clemens Lahner erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.