Akademikerball 3 - Gericht: Belastungszeuge „vollkommen glaubwürdig“

Wien (APA) - Richter Thomas Spreitzer bezeichnete in seiner ausführlichen Urteilsbegründung den im Wesentlichen einzigen Belastungszeugen - ...

Wien (APA) - Richter Thomas Spreitzer bezeichnete in seiner ausführlichen Urteilsbegründung den im Wesentlichen einzigen Belastungszeugen - einen zu Erkundungs- und Beobachtungszwecken eingesetzten Zivilpolizisten - als „vollkommen glaubwürdig“. „Es gibt keinen Grund, warum er Sie zu Unrecht beschuldigen soll“, meinte Spreitzer zum verurteilten deutschen Studenten.

Dem Beamten sei es „nicht darum gegangen, jemanden einzutunken“, betonte der vorsitzende Richter. Dass es in seinen Aussagen unterschiedliche Angaben gab und diese nicht zur Gänze mit jenen von zwei anderen zivilen Aufklärungskräften übereinstimmten, fand Spreitzer „nachvollziehbar und logisch“, zumal der Beamte unter Stress gestanden sei. Insofern handle es sich um „kleine Widersprüche, die total unbedenklich waren“.

Die Behauptung des Verteidigers, der 23-Jährige wäre „nur friedfertig“ gewesen, nannte Spreitzer demgegenüber „total unglaubwürdig und lebensfremd“. Der junge Mann habe an der Demonstration „erste Reihe fußfrei“ teilgenommen - auch noch, als diese eskalierte: „Einer, der damit nix zu tun haben will, dreht sich um und geht.“

Spreitzer billigte dem 23-Jährigen zu, als „politisch denkender junger Mann“ gehandelt zu haben: „Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel.“ Er forderte den Studenten außerdem dazu auf, über die Folgen der von ihm gesetzten Handlungen nachzudenken. Die von einem kleinen Teil der Demonstranten vorgenommenen Gewalttätigkeiten hätten es „Rechtspopulisten“ und „namhaften österreichischen Politikern“, die am Akademikerball teilgenommen hatten, ermöglicht, „sich als die neuen Juden darzustellen“ bzw. sich „als Unschuldslämmer und Opfer zu gerieren“.