Steuer-Dschungel bei Auslandsgeschäften „eindeutig verwirrend“
Wien (APA) - Selbst innerhalb der EU können verschiedene steuerliche Regelungen - alle voran die Handhabung der jeweiligen Umsatzsteuer - zu...
Wien (APA) - Selbst innerhalb der EU können verschiedene steuerliche Regelungen - alle voran die Handhabung der jeweiligen Umsatzsteuer - zum Stolperstein für Unternehmen werden. In Italien wird etwa bei einer verabsäumten Umsatzsteuer-Deklaration eine Strafe von bis zu 240 Prozent der Umsatzsteuerschuld fällig, während man in Österreich oder Deutschland lediglich bis zu 10 Prozent Strafe zahlt.
In einer entsprechenden Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Ecovis ist weiters von einem internationalen „Wirrwarr“ bei den international höchst unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen die Rede. Wegen mangelnder Kenntnis könnten dadurch ohne unlauteren Absichten recht rasch Vorschriftsverletzungen geschehen. „Es sollte Anliegen der EU sein, die unterschiedlichen Steuerrichtlinien, die Auslandsgeschäfte unnötig kompliziert machen, zu harmonisieren“, fordert Ecovis-Austria-Geschäftsführer David Gloser. Er nennt die höchst unterschiedlichen Regeln „eindeutig verwirrend“.
Will man Geschäfte im Ausland tätigen ist es als erstes wichtig, sich über den jeweiligen Umsatzsteuersatz im Zielland zu informieren. Ebenso relevant ist es laut Ecovis, über die umsatzsteuerliche Registrierungspflicht Bescheid zu wissen. So muss man sich in Kroatien, Italien, Deutschland und Großbritannien gleich bei Vertragsabschluss registrieren, während es hierzulande erst notwendig ist, wenn man mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen beginnt. In der Schweiz und in Spanien können gar Umsätze erwirtschaftet werden, bevor die Registrierungspflicht greift.
Ausnahmslos in allen Staaten bestraft werden Zahlungsverzögerungen bei der Umsatzsteuerschuld. Besonders hier zeige sich auch, dass die EU noch weit von einer Harmonisierung entfernt ist, so die Wirtschaftsprüfungskanzlei in ihren „Steuerpolitikbarometer“.
„Entwarnung“ gibt es grundsätzlich übrigens für Hongkong. Dort gibt es keine Umsatzsteuer.