Vernachlässigung der Mutter angeklagt: Diversion für Kärntner
Klagenfurt (APA) - Ein 57 Jahre alter, pensionierter Maurer musste sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Vernachlässigung seine...
Klagenfurt (APA) - Ein 57 Jahre alter, pensionierter Maurer musste sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Vernachlässigung seiner pflegebedürftigen Mutter verantworten. Die 91-Jährige hatte man im Jänner stark untergewichtig und dehydriert ins Krankenhaus gebracht, wo sie auch starb. Der Prozess endete vorerst - nicht rechtskräftig - mit einer Diversion. Der 57-Jährige muss 700 Euro bezahlen.
„Der Fall hat sich nicht so wild dargestellt, wie in der Anklage formuliert“, stellte Richter Oliver Kriz fest. Vor Gericht standen der Pensionist und sein 31 Jahre alter Sohn. Sie sollen die 91 Jahre alte Mutter bzw. Großmutter nicht ausreichend versorgt und gepflegt haben. Abgesehen von der Dehydrierung und dem Untergewicht hatte die 91-Jährige auch offene Wunden an den Unterschenkeln gehabt, als sie ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert worden war.
Die Einvernahme bei Gericht gestaltete sich äußerst schwierig. Der 31-Jährige war nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen und verließ den Verhandlungssaal. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Mann mehrfach in psychiatrischer Behandlung war und über ihn ein Verfahren wegen Sachwalterschaft läuft. Der Richter schied daraufhin das Verfahren gegen ihn aus und beschloss, ein Gutachten über die Delikt- und Verhandlungsfähigkeit des Mannes, der laut Aussage des als Zeugen einvernommenen Polizisten „nicht die geistige Reife eines erwachsenen Mannes“ hat, einzuholen.
In der Einvernahme stellte sich heraus, dass die 91-Jährige aufgrund einer chronischen Nierenfunktionsstörung entwässernde Medikamente einnahm. Sie waren ihr vor Jahren von ihrem mittlerweile verstorbenen Hausarzt verschrieben und wegen ihrer geschwollenen Beine von ihrem Sohn ohne Rezept besorgt worden. Kein Arzt kontrollierte die Einnahme. Sie habe immer Angst vorm Krankenhaus gehabt, dass sie eingeliefert würde und dann nicht mehr nach Hause käme, erklärte der Sohn auf die Frage, warum er keinen Arzt gerufen habe.
Der Gutachter brachte den Zustand der Frau und die rasche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes - laut Zeugenaussage war sie einen Monat davor noch mobil gewesen, wurde von ihrem Sohn versorgt und konnte selbstständig essen - mit diesem Medikament in Verbindung. Seiner Ansicht nach könne man dem Mann nur vorwerfen, dass er nicht zeitgerecht ärztliche Hilfe geholt habe, erklärte der Sachverständige.
Für den Richter war dies „ein Grenzfall“ sowie ein „unechtes Unterlassungsdelikt“ und er bot dem Angeklagten eine Diversion an, die dieser annahm. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.