Schützenswert oder nicht – das ist strittig
Das Denkmalamt gedenkt, die Südtiroler Siedlung in Kematen unter Schutz zu stellen. Wenig Freude haben damit die Gemeinde und die Neue Heimat Tirol.
Von Denise Daum
Kematen –Die 1941 errichtete Südtiroler Siedlung im Ortszentrum von Kematen möchte das Bundesdenkmalamt unter Denkmalschutz gestellt wissen. Gegen den von der Behörde erlassenen Bescheid hat die Eigentümerin der Siedlung, die Neue Heimat Tirol (NHT), Beschwerde eingelegt, der auch Folge gegeben wurde. Die Angelegenheit wurde an das Bundesdenkmalamt zurückverwiesen. NHT-Chef Hannes Gschwentner kann den Anspruch des Bundesdenkmalamts zwar ein Stück weit verstehen und sieht ein, dass die Siedlung zeitgeschichtliche Bedeutung habe. „Aber wir wollen zeitgemäßes Wohnen ermöglichen, und das erreicht man nicht mit einer Sanierung dieser Gebäude“, sagt Gschwentner.
Insgesamt 42 Südtiroler Siedlungen sind in Tirol zu finden. „Wir haben uns auf zwei zurückgezogen“, erklärt Michaela Frick vom Landeskonservatorat für Tirol. Eben jene in Kematen und eine in Reutte. Eine städteplanerische Besonderheit zeichne die Siedlung in Kematen aus, die Züge eines traditionellen Angerdorfs trage. Außerdem sei die Anlage ein besonders gut erhaltenes Beispiel eines Siedlungsbaus aus dieser Zeit und trage Dokumentationscharakter. „Der Denkmalschutz ist keine Käseglocke. Umbauten können denkmalgerecht erfolgen“, betont Frick.
Das Ansinnen des Denkmalamts kann Kematens Bürgermeister Rudolf Häusler nicht nachvollziehen. „Wir stehen zum Denkmalschutz und betreiben sehr wohl Kulturpflege. Aber aus der Zeit, als es die Republik Österreich nicht gegeben hat, müssen wir meiner Meinung nach nichts erhalten, und da gibt es auch nichts Schützenswertes“, bringt Häusler seine Sicht der Dinge auf den Punkt. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Gemeinde dann als NS-Kulturgemeinde wahrgenommen werden könnte.
Derzeit laufen die Gespräche zwischen Neue Heimat und Bundesdenkmalamt. Gschwentner ist zuversichtlich, dass man sich einigen werde und denkt an eine Teilunterschutzstellung. „Es gibt genügend Beispiele, wie Neu und Alt miteinander verbunden werden können“, sagt der Neue-Heimat-Geschäftsführer.
Michaela Frick wollte sich zu dieser Sache nicht weiter äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.