Justiz und Kriminalität

Spanien fahndet nach 50 freigelassenen Drogenschmugglern

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Bei den Freilassungen hat es sich offenbar um einen Justizirrtum gehandelt. Die mutmaßlichen Drogenschmuggler dürften Spanien längst verlassen haben.

Madrid – Die spanische Justiz muss nach etwa 50 mutmaßlichen Drogenschmugglern fahnden lassen, die auf Anordnung eines Gerichts freigelassen worden waren. Spaniens oberster Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass die Entscheidung zur Entlassung der Verdächtigen aus der Untersuchungshaft unrechtmäßig gewesen sei.

Madrider Ermittlungsrichter hatten die Freilassungen angeordnet, weil die spanische Justiz nach ihrer Ansicht für diese Fälle nicht zuständig war. Die Juristen des Nationalen Gerichtshofs beriefen sich dabei auf eine Justizreform, die die Befugnisse spanischer Richter bei Vergehen im Ausland drastisch eingeschränkt hatte.

Internationaler Haftbefehl

Die mutmaßlichen Drogenschmuggler waren keine Spanier und auf Schiffen in internationalen Gewässern gefasst worden. Die Drogenfahnder stellte auf den Schiffen Dutzende Tonnen Suchtgift sicher. Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs ist die spanische Justiz in diesen Fällen doch für eine Strafverfolgung zuständig. Die Ermittlungsrichter hätten das Reformgesetz falsch angewandt.

Die mutmaßlichen Drogenschmuggler müssen nun mit internationalen Haftbefehlen gesucht werden. Die meisten von ihnen dürften Spanien längst verlassen haben. (APA/dpa)