Testamentsfälscher-Prozess: Plädoyers und Schlussworte erledigt 1
Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Im zweiten Rechtsgang des in Salzburg geführten Prozesses um jahrelange Testamentsfälschungen am Bezirks...
Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Im zweiten Rechtsgang des in Salzburg geführten Prozesses um jahrelange Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn in Vorarlberg gegen fünf Angeklagte sind bereits heute, Mittwoch, am Abend und damit um einen Tag früher als geplant die Plädoyers und Schussworte erfolgt. Morgen findet die Urteilsberatung statt, und am Freitag um 14.00 Uhr sollen laut der Vorsitzenden die Urteile ergehen.
Die Schuldsprüche im ersten Rechtsgang gegen fünf von zehn Angeklagten sind mittlerweile rechtskräftig geworden. Der Oberste Gerichtshof hatte aber Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche gekippt. Der neu zusammengesetzte Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Christina Rott soll nun zu prüfen, ob statt der zehn aufgehobenen Fakten, die als Amtsmissbrauch gewertet wurden, nicht das Delikt „Betrug“ infrage kommt.
Aus diesem Grund musste der Hauptbeschuldigte, der Ex-Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn Jürgen H. (50), erneut auf der Anklagebank im Saal 109 des Landesgerichtes Salzburg Platz nehmen, ebenso sein ehemaliger, gleichaltriger Schulfreund Peter H. und zwei Arbeitskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. (51) und Walter M. (75). Auch die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (50), befindet sich erneut unter den Beschuldigten. Außer Jürgen H. und seinem ehemaligen Schulfreund haben die Angeklagten ihre Unschuld beteuert.
Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. hatte während des Prozesses von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Aussage mehr zu machen. „Er hat sich seit dem Tag seiner Verhaftung am 7. November 2009 schuldig bekannt und er trug zur Wahrheitsfindung bei“, betonte heute sein Verteidiger Klaus Grubhofer. Der Rechtsanwalt lobte die „Verfahrensführung“: „Der respektvolle Umgang mit allen Verfahrensbeteiligten hat mich stark beeindruckt.“
Die Gelegenheit, ein paar Schlussworte zu sagen, nützte Jürgen H. dann doch. Er entschuldigte sich für seine Taten. „Ich schäme mich für mein Fehlverhalten, ich schäme mich für meine Taten zutiefst“, sagte er mit etwas gebrochener Stimme. „Ich werde noch mein ganzes Leben mit dieser Schuld verbringen müssen, ich bitte um ein mildes Urteil.“ Er habe aber niemanden zu Unrecht der Tat bezichtigt, stellte er die von einigen Verteidigern aufgestellte Theorie einer „One-Man-Show“ seinerseits in Abrede.
Auch sein ehemaliger Schulfreund Peter H. entschuldigte sich. „Ich bedauere zutiefst meine damaligen Verfehlungen. Wenn ich das rückgängig machen könnte, würde ich es rückgängig machen.“ Er habe den finanziellen Schaden wieder gut gemacht, erklärte er. Sein Verteidiger Thomas Kaps nannte einen Betrag von „2,3 Millionen“.