Testamentsfälscher-Prozess 2 - Ratz beteuerte erneut Unschuld
Wien/Salzburg/Dornbirn (APA) - Die angeklagte Richterin Kornelia Ratz beteuerte auch in der zweiten Runde des Testamentsfälscher-Prozesses i...
Wien/Salzburg/Dornbirn (APA) - Die angeklagte Richterin Kornelia Ratz beteuerte auch in der zweiten Runde des Testamentsfälscher-Prozesses ihre Unschuld. Sie soll laut Staatsanwaltschaft dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft nach einem entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen.
„Ich kann nochmals betonen, dass ich nie mit Jürgen H. wegen eines Testaments oder Legates telefoniert habe“, sagte sie am Mittwoch vor dem Salzburger Gericht. Sie habe genauso wenig erkannt, dass das Testament gefälscht ist wie es der Notar nicht erkannt habe, sagte Ratz. Die Juristin erklärte, es sei für Jürgen H. sehr leicht gewesen, zu den Namen ihrer Mutter und Tante zu kommen, er habe nur ins Register sehen müssen - „das kostet nicht einmal drei Minuten Zeit“.
Ratz bat den Schöffensenat, sich bei der Urteilsfindung an die Fakten zu halten: „Ein Urteil darf sich nicht auf Spekulationen stützen.“ Ihr Verteidiger Bertram Grass plädierte zuvor „im Zweifel für den Angeklagten“ und damit auf einen Freispruch: „Sie hat mit der Fälschung nichts zu tun.“ Seine Mandantin sei von den Medien schlecht behandelt worden, „ihr wird alles Mögliche unterstellt“, erklärte Grass und sprach gar von einem „Schauprozess“.
Walter M. verzichtete auf ein Schlusswort. Sein Verteidiger German Bertsch bezeichnete schon das Vor- und Ermittlungsverfahren als „unfair“. Er forderte wegen der Unschuld seines Mandanten einen Freispruch und im Falle eines Schuldspruches für ein mildes Urteil. Kurt T. (Verteidiger Nicolas Stieger) beteuerte erneut: „Ich habe nie jemanden betrogen und nie wissentlich ein falsches Dokument eingetragen. Sie können mich verurteilen, dann haben Sie einen Unschuldigen verurteilt. Deshalb bitte ich um einen Freispruch.“
Für Staatsanwalt Andreas Pechatschek (STA Steyr) gab es keine Überraschungen in dem Prozess. „Es hat keinen großen Aha-Effekt gegeben in diesen acht Tagen“, resümierte er. Und sein Kollege Staatsanwalt Manfred Bolter (STA Feldkirch) erklärte, ein Großteil der Fälschungen sei in der Außerstreit-Abteilung passiert, das hätte doch auffallen müssen. Kurt T. hätte als Leiter der Abteilung die Verstöße abstellen müssen. Bolter legte dem Schöffensenat aber nahe, die lange Verfahrensdauer von fünf Jahren zu berücksichtigen, was ein Milderungsgrund für die Angeklagten darstelle.
Im ersten Verfahren wurde zehn Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum von 2001 bis 2008 am Bezirksgericht Dornbirn und „anderen Orten“ vorwiegend Testamente gefälscht, um die Vermögenswerte an sich selbst umzuleiten und danach aufzuteilen. Dadurch sollen sie erbberechtigte Personen beziehungsweise Eigentümer an ihren Vermögensrechten sowie den Staat an seinen Rechten verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft manipulierten die Beschuldigten in insgesamt 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge. Mehr als 80 Erben wurden geprellt. Der inkriminierte Gesamtschaden betrug zehn Millionen Euro. Einige der Beschuldigten waren als Gerichtsbedienstete tätig. Im zweiten Rechtsgang sind noch sechs der 18 Verlassenschaftsverfahren Prozess-Thema.