Prozess in Innsbruck

Brand gelegt, um Oma umzustimmen: 18 Monate Haft

Um die Zustimmung seiner Großmutter zum Dachbodenausbau zu erreichen, wurde ein 22-Jähriger in Hall zum Brandstifter. Am Donnerstag wurde er am Landesgericht nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.

Innsbruck, Hall in Tirol – Im März brach mitten in der Haller Altstadt bei einem denkmalgeschützten Haus ein Brand aus. 100 Mann waren daraufhin mit 12 Einsatzfahrzeugen beschäftigt, den Brand einzudämmen. Trotzdem wurde der erste Stock des Hauses komplett zerstört und es entstand insgesamt ein – versicherter – Schaden von 187.000 Euro. Die Eigentümerfamilie will jedoch keinen Cent in Anspruch nehmen. Stellte sich doch heraus, dass der Enkel der Hausbewohner den Brand absichtlich gelegt hatte. Heute Donnerstag wurde der 22-Jährige am Innsbrucker Landesgericht zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt – zwölf davon bedingt.

Der Angeklagte zeigte sich geständig. Über Rechtsanwalt Markus Altenweisl hatte der 22-Jährige jedoch bereits vor Prozessbeginn öffentlich beteuert, dass eine Brandstiftung in diesem Ausmaß niemals gewollt gewesen sei. Vielmehr sollte durch eine brandbedingte Renovierung eines Gästezimmers die Zustimmung der Großmutter zum Dachbodenausbau erreicht werden.

Opa im Zeugenstand

Anwalt Altenweisl: „Der 22-Jährige hat ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Großvater und wollte dessen Dachboden auf eigene Kosten ausbauen. Nach etlichen Renovierungsarbeiten wollte die Oma jedoch keine weitere Baustelle mehr im Haus. Einen Scherz des Großvaters, dass wohl nur ein Brand dieses ,Problem‘ lösen könne, nahm mein Mandant darauf allzu wörtlich.“ Laut Altenweisl sei es dem Burschen jedoch nur um einen kleinen Brand im Zimmer, jedoch niemals um ein Großfeuer im Haus der Großeltern gegangen: „Wir hoffen, dass das Gericht erkennt, dass ihm das alles fahrlässig aus der Hand geglitten ist!“

Diese Hoffnung wurde dem Anwalt und seinem Mandanten jedoch nicht erfüllt: Richterin Verena Offer sah nach dem Verhandlungsverlauf bezüglich der Brandlegung eindeutig vorsätzliche Brandstiftung gegeben. Ein reines Fahrlässigkeitsdelikt schloss sie aufgrund der Tatsache, dass der junge Mann trotz brennenden Teppichs nicht wieder umgedreht war oder Einsatzkräfte alarmiert hatte, aus.

Von den 18 Monaten wurden nur zwölf bedingt ausgesprochen. Somit verbleibt für den 22-Jährigen ein unbedingter Strafrest von sechs Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ein Antrag für Verbüßung der Strafe mit Fußfessel wurde nicht ausgeschlossen. (fell, tt.com)

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302