BayernLB/MAPS: Beide Streitparteien sehen sich von Gutachten bestärkt

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Am Donnerstag, dem ersten Tag der Behandlung des für ein Urteil entscheidenden Gutachtens des Sachverständig...

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Am Donnerstag, dem ersten Tag der Behandlung des für ein Urteil entscheidenden Gutachtens des Sachverständigen Werner Festa im Zivilprozess der BayernLB gegen die Hypo-Mitarbeiterprivatstiftung MAPS, zeichnete sich vorerst nur eines ab. Und das war eigentlich auch schon im ganzen Zivilverfahren klar: Egal wer „verliert“ - es wird dagegen Rekurs eingelegt werden.

Prinzipiell haben beide Seiten Punkte im Gutachten geortet, die sie selbst bestärken würden. Auf Seiten der Hypo - sie ist die zweite Nebenintervenientin im Zivilprozess - ist das beispielsweise die Randziffer 147 im Ergänzungsgutachten von Festa. Hier heißt es: „Es gibt starke Anhaltspunkte dafür, dass um angenommene EUR 150 Mio. niedrigere Eigenmittel nicht zu einer Neuplanung mit der möglichen Folge eines niedrigeren Unternehmenswertes geführt hätten, zumal nicht einmal ein möglicher zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf in Höhe von mehr als EUR 800 Mio. zum Anlass für eine solche Neuplanung genommen wurde. Eine vorübergehend niedriger als geplant, aber doch über der gesetzlichen Mindestquote liegende Eigenmittelquote hätte auch durch geringere Ausschüttungen in späteren Jahren kompensiert werden können, was rechnerisch einen um etwa die fehlenden Eigenmittel, aber nicht um ein Vielfaches davon, geringeren Unternehmenswert ergeben hätte.“

Die Klägerin BayernLB hat auch für sich positive Signale geortet. Sie fordert 10 Mio. Euro Schadenersatz weil sie sich beim Hypo-Kauf durch geheime Absprachen bei Vorzugsaktien arglistig getäuscht sieht. „In welchem Umfang das durch den Verkauf von Vorzugsaktien generierte Kapital zu Unrecht als Konzernkernkapital ausgewiesen war, kann dahingestellt bleiben“, so die Bayern in ihrer Replik zum Gutachten. „Eine Aufklärung über die Nebenvereinbarungen und deren Verschleierungen hätte zu Tage gebracht, dass die Jahresabschlüsse der HBInt sowohl für 2006 und 2007 falsch waren und einen massiven Vertrauensverlust und Reputationsschaden herbeigeführt. Jede dieser Auswirkungen für sich allein hätte dazu geführt, dass die BayernLB die Aktien nicht oder nicht zu denselben Bedingungen erworben hätte.“

Etwa seien „die Überlegungen des Sachverständigen, wonach vorsätzlich nicht in der Bilanz ausgewiesene Geheimabreden - gänzlich unabhängig von allfälligen Auswirkungen auf die Wertermittlung - einem Erwerb entgegengestanden wären, lebensnah und stehen im Einklang mit den übrigen Beweisergebnissen“.

Der Zivilprozess war am Donnerstagvormittag vorübergehend für Beratungen unterbrochen. Vorgesehen war sowohl am Donnerstag als auch am Freitag das Gutachten, das der APA vorliegt, weiterzubehandeln. Richterin Charlotte Schillhammer sagte, der Akt habe inzwischen 30 Bände. Zuvor war der erste Nebenintervenient - der Anwalt Malte Berlin für seinen Bruder den ehemaligen Hypo-Vorstandchef Tilo Berlin - mit einer neuen Eingabe abgeblitzt.

Strafrechtlich gab es wegen der Vorzugsaktiendeals zuletzt am Landesgericht Klagenfurt Schuldsprüche, die zum Teil bereits rechtskräftig sind.

~ WEB http://www.hypo-alpe-adria.com

http://www.bayernlb.de ~ APA185 2014-07-24/11:02