Nach Mistgabel-Attacke im Burgenland: 800 Euro und Diversion
Eisenstadt/St. Margarethen (APA) - Ein 60-jähriger Burgenländer muss nach einer Mistgabel-Attacke auf zwei Polizisten am 1. April in St. Mar...
Eisenstadt/St. Margarethen (APA) - Ein 60-jähriger Burgenländer muss nach einer Mistgabel-Attacke auf zwei Polizisten am 1. April in St. Margarethen (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) 800 Euro zahlen. Richterin Karin Knöchl entschied sich beim Prozess heute, Donnerstag, in Eisenstadt für eine Diversion, da der Angeklagte sonst nicht aggressiv sei. Auslöser für die Tat war eine Storchennest-Reinigung am Dach der Nachbarin.
Laut Verteidigung kam es „bezeichnenderweise am 1. April“ zu den Ausschreitungen in der Marktgemeinde. Diese wollte das Nest wieder instandsetzen, Feuerwehr, Polizei waren bestellt, um die Aktion durchzuführen. Dass der Teleskoparm mit der Hebebühne auch über sein Dach geschwenkt werden musste, um die Arbeiten zu erledigen, dürfte den 60-jährigen Nachbarn, der mit der Hausbesitzerin schon lange im Streit lag, geärgert haben.
Er habe zwar gewusst, dass die Aktion durchgeführt werden sollte, meinte der nun wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Nötigung angeklagte Mann, aber nicht wann. Und er wollte das nicht, gab er an. Der 60-Jährige sei nach Hause gekommen, als die Einsatzkräfte bereits vor Ort waren, schilderte er: „Ich habe gesagt, sie sollen runterfahren und vom Dach (von seinem, Anm.) weg. Sie haben mich alle ausgelacht.“
Den beiden Feuerwehrleuten, die sich im Korb befanden, drohte er, sie mit einer Schleuder herunterzuschießen. „Aber ich hab ja nix gehabt. Ich weiß, dass ich das nicht hätte machen dürfen. Ich wollte nur, dass sie runter fahren“, erzählte er der Einzelrichterin. Später sei er weggefahren und danach mit einer Mistgabel auf die Polizeibeamten losgegangen. Laut Anklage habe er Stiche angedeutet. Die Flucht mit dem Traktor blieb erfolglos, verletzt wurde niemand.
Knöchl riet dem Angeklagten, sich „beim nächsten Mal nachher zu beschweren“ und die Arbeit machen zu lassen. „Ja, da haben Sie recht“, meinte er. „Wichtig ist für mich, dass Sie‘s nicht mehr machen“, erklärte sie ihm. Sie entschied sich auch aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit und der Tatsache, dass er sich bei den Polizisten für seine Tat entschuldigte und erst am Mittwoch die Feuerwehr verständigte, weil ein junger Storch vom Nest in seinen Hof gefallen war und gerettet werden musste, für eine Diversion.
Die Richterin wies den arbeitslosen Mann, der - sofern er die 800 Euro bezahlt - ohne Vorstrafe davonkommt noch einmal eindringlich darauf hin, dass er zeitgerecht zahlen müsse. „Sie brauchen keine Angst haben“, meinte er. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, meinte aber, dass aufgrund des reumütigen Geständnisses eine Diversion „sehr wahrscheinlich“ sei. Das Strafverfahren wurde auf unbestimmte Zeit vertagt und wird eingestellt, sobald der Angeklagte bezahlt hat.