BayernLB/Maps - Gutachten lässt zwei Argumentationsstränge erkennen

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Stark verkürzt ausgedrückt sind im Gutachten des Sachverständigen Werner Festa zwei Argumentationsstränge zu...

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Stark verkürzt ausgedrückt sind im Gutachten des Sachverständigen Werner Festa zwei Argumentationsstränge zu erkennen. Diese lassen die Urteilsfindung nicht unbedingt leicht ausschauen.

Einerseits lässt Festa in seiner Expertise, die der APA vorliegt, durchblicken, dass die BayernLB wegen der geheimen Nebenabsprachen bei den strafrechtlich verurteilten Vorzugsaktiendeals (teils nicht rechtskräftig) möglicherweise vom Hypo-Kauf Abstand genommen hätte.

Andererseits - und das ist ein Unterschied zum Gutachten beim aktuellsten Strafrechtsprozess in Klagenfurt - werden die Nebenabreden nicht als zu 100 Prozent eigenkapitalschädlich bewertet. Hier deutet Festa an, die Bayern hätten möglicherweise etwas weniger für die Hypo bezahlt, oder auch den Schaden aus künftigen Einkünften gedeckt.

Insider bewerteten den Ausgang vorsichtig mit Chancen von 50:50 für die Streitparteien. Klägerin ist die BayernLB, Beklagte die Mitarbeiterprivatstiftung der Hypo Alpe Adria MAPS. Dazu kommen Nebenintervenienten wie der in Haft sitzende ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratschef der Hypo, Wolfgang Kulterer, vertreten durch seinen Vertrauensanwalt Ferdinand Lanker, und der weitere ehemalige Hypo-Vorstandschef Tilo Berlin, vertreten durch seinen Bruder Malte. Auch die Hypo Alpe Adria selbst tritt als Nebenintervenientin auf.

Der Streitwert beträgt 10 Mio. Euro. Zivilrechtlicher Streitgrund vorm Handelsgericht Wien ist eine arglistige Täuschung beim Kauf der Hypo anno 2007, welche die Bayern orten.

Im Vorfeld war Kritik an den Kosten für das Festa-Gutachten laut geworden. Erstmals herrschte hier Einigkeit zwischen den Streitparteien - beide brachten entsprechende Schriftsätze ein. Denn 2,88 Mio. Euro seien zu teuer.

Zu Mittag unterbrach Richterin Charlotte Schillhammer die Verhandlung bis 13.30 Uhr, um am Nachmittag weiter auf das Gutachten einzugehen. Auch für den morgigen Freitag ist noch ein Verhandlungstermin anberaumt.

Der Vormittag war geprägt von Versuchen, neue Vorbringungen zu tätigen, vor allem von Tilo-Berlin-Vertreter Malte Berlin. Angenommen hat die Richterin davon vorerst nichts. Daraufhin gab es laufende Rügen wegen georteter Verfahrensmängel.

Von Hypo-Vertretern (zweite Nebenintervenientin ist die Bank selbst) hatte es beispielsweise geheißen, der Wertverlust in der Zeit zwischen dem Hypo-Kauf und deren Notverstaatlichung sei nicht der Hypo zuzuschreiben. Das wäre aber die Voraussetzung für den von den Bayern geforderten Schadenersatz.

~ WEB http://www.hypo-alpe-adria.com

http://www.bayernlb.de ~ APA326 2014-07-24/13:01