Akademikerball: 80 Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs seit 1980

Wien (APA) - Seit 1980 ist es in Österreich zu insgesamt 80 Verurteilungen wegen „Landfriedensbruchs“ (§ 274 StGB) gekommen. Das geht aus ei...

Wien (APA) - Seit 1980 ist es in Österreich zu insgesamt 80 Verurteilungen wegen „Landfriedensbruchs“ (§ 274 StGB) gekommen. Das geht aus einer Statistik des Justizressorts hervor.

Während es in den meisten Jahren zu nur einer bzw. auch über mehrere Jahre (1982-1989) hinweg zu gar keiner Verurteilung wegen dieses Deliktes gekommen war, gab es in einzelnen Jahren zahlreiche Verurteilungen. So zählt die Statistik des Justizressorts für 2008 23 solcher Verurteilungen, im Jahr 2012 kam es zu 32 Verurteilungen nach §274 StGB.

Der Paragraf 274 des Strafgesetzbuches behandelt unter dem Titel „Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden“ das Delikt des „Landfriedensbruchs“. Konkret heißt es: „Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluss ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“

Wer an einer solchen „Zusammenrottung“ „führend teilnimmt“ oder als Teilnehmer eine der oben angeführten strafbaren Handlungen ausführt bzw. zu deren Ausführung beiträgt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Wer sich aber „freiwillig“ aus der Zusammenrottung zurückzieht oder „ernstlich zurückzuziehen sucht“, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, ist nicht zu bestrafen - außer, er hat an der Zusammenrottung „führend teilgenommen“.

~ Verurteilungszahlen seit 1976 nach § 274 StGB:

Jahr

1980 2 1981 1 1990 1 1998 16 1999 1 2002 1 2003 1 2007 1 2008 23 2010 1 2012 32

QUELLE: Justizministerium ~