BayernLB/Maps - Richterin: Werde Causa richtig beurteilen

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Der Sachverständige Werner Festa hat, wie er beim Zivilprozess zwischen der BayernLB und der Hypo-Mitarbeite...

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Der Sachverständige Werner Festa hat, wie er beim Zivilprozess zwischen der BayernLB und der Hypo-Mitarbeiterprivatstiftung MAPS sagte, keine Eigenrecherche für sein 1.000-Seiten-Gutachten bestehend aus 12 Teilgutachten und einem Zusatzgutachten getätigt. Das war vom Gericht auch so gefordert.

Richterin Charlotte Schillhammer hielt fest, dass sie in der Lage sein werde, eine ihr richtig erscheinende Beurteilung der Causa auf Basis der Festa-Gutachten zu schaffen. Das nachdem der Gutachter plötzlich wieder - wie schon zu Verfahrensbeginn - wieder angezweifelt wurde - vor allem von der Hypo-Seite bzw. dem dortigen Nebenintervenienten Tilo Berlin durch seinen Anwalt und Bruder Malte Berlin.

Für das Urteil wird es wichtig werden, ob Schillhammer die Vorzugsaktiendeals samt geheimer Nebenabreden als echte Pensionsgeschäfte beurteilt oder nicht. Prinzipiell merkte sie auch noch an, dass ein Richter solche Themenkomplexe wie den im Zivilverfahren gegebenen „gar nicht ohne Hilfestellung eines Sachverständigen ein Urteil fällen kann. Das ist unmöglich.“

Festa ging auf einige Fragen zu seinen Gutachten ein, die zuvor von ihm und der Richterin quasi aussortiert wurden. Was nicht beantwortet werden würde, spiele für ihre Urteilsfindung keine Rolle, so Schillhammer.

Der Gutachter hielt etwa fest, dass die spannende „Frage, ob Ansprüche wie jene der Vorzugsaktionäre samt Nebenabreden bei einer Pleite der Hypo Leasingholding geltend machen hätten können, vom Gericht zu beantworten ist“.

Auch was die BayernLB im weiteren Verkaufsverlauf getan hätte, wenn die geheimen Absprachen bekannt geworden wären, müsse das Gericht klären. Festa hält sowohl den Ausstieg der Bayern für möglich als auch, dass sie mit nur einem geringen Preisabschlag im Boot gewesen wären.

Prinzipiell hebt Festa an mehreren Stellen seiner Arbeit hervor, dass zwischen dem objektiven und subjektive Unternehmenswert einerseits und dem tatsächlichen Kaufpreis andererseits zu unterscheiden sei. Summa summarum zahlten die Bayern 1,75 Mrd. Euro für die Hypo Alpe Adria.

Aus der Sicht Schillhammers hätte es viel mehr Sinn gemacht, hätten die jeweiligen involvierten Anwälte nicht zahllosen sich teils wiederholenden kleinen Detailfragen gestellt, sondern zwei, drei richtige Verständnisfragen.

Die Verhandlung wurde am Donnerstagnachmittag weitergeführt.

~ WEB http://www.hypo-alpe-adria.com

http://www.bayernlb.de ~ APA492 2014-07-24/16:16