Prozess gegen Sprayer 3 - Urteil um 17.30 Uhr

Wien (APA) - Ein Urteil im Fall „Puber“ wird laut Richter Wilhelm Mende um 17.30 Uhr erfolgen. Staatsanwalt Markus Berghammer hielt den Stra...

Wien (APA) - Ein Urteil im Fall „Puber“ wird laut Richter Wilhelm Mende um 17.30 Uhr erfolgen. Staatsanwalt Markus Berghammer hielt den Strafantrag wegen schwerer Sachbeschädigung voll aufrecht nach dem „sehr ausführlichen Beweisverfahren“, wie er meinte. Der angeklagte Schweizer entschuldigte sich in seinen letzten Worten vor dem Urteil.

„Wenn man einen Akt bekommt, dann ist das Ermittlungsverfahren normalerweise zu Ende“, so Staatsanwalt Berghammer. Doch im konkreten Fall habe es sich um einen „lebenden Akt“ gehandelt, bei dem immer noch etwas nachkommen würde. Zudem seien die Anzeigen von den Geschädigten mehrfach gestellt bzw. hätte man keine Auskunft bekommen. „Man hat es ja bei der Verhandlung gesehen, die Opfer kommen nicht“, sagte Berghammer.

In der Schweiz würde ein Ermittlungsverfahren gegen den 30-Jährigen laufen, die Schweizer Behörden hätten dazu ein Rechtsmittelgesuch an Österreich gestellt. Renato S. soll von 2004 bis 2011 alleine oder mit anderen seinen „Puber“-Schriftzug in Zürich hinterlassen haben. Seit März 2013 habe es in der Schweiz wegen „Puber“-Tags keine Anzeigen mehr gegeben, dafür aber in Österreich, betonte Berghammer.

Verteidiger Phillip Bischof, der in seinen Schlussworten noch einmal alle 232 Fakten durchging, sprach von einem Schaden von höchstens 3.000 Euro, was keine schwere Sachbeschädigung darstellen würde. „Es gibt keine Beweise, dass mein Mandant der ‚Puber‘ ist“, sagte Bischof. S. schloss sich den Worten seines Verteidigers an und meinte: „Ich entschuldige mich dafür, dass ich mich zu so einem Blödsinn habe verleiten lassen.“

Dazu wollte der Staatsanwalt wissen: „Wofür steht ‚Puber‘ überhaupt?“ - „Das weiß ich nicht“, meinte der Angeklagte. „Und was ist Ihre Motivation, den Schriftzug in ganz Wien zu hinterlassen“, fragte Berghammer. Der 30-Jährige: „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“